20-22 Nr. 65

Fort- und Weiterbildung;
Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten
in der unteren und oberen Schulaufsicht

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 02.10.2012 (ABl. NRW. S. 590)1

I

Qualifizierung „Neu in der Schulaufsicht“

1 Beamtinnen und Beamte in den unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden, denen erstmals ein Amt gemäß § 35 Laufbahnverordnung übertragen worden ist, nehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit an einer Qualifizierung teil. Andere Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Tarifbeschäftigte, die erstmals in den Schulabteilungen der Bezirksregierungen eingesetzt werden, können bei dienstlichem Bedarf im Rahmen freier Qualifizierungsplätze an den Kursen teilnehmen.

2 Die Qualifizierung wird von der Fortbildungsakademie Mont Cenis in Herne durchgeführt. Sie stellt ein Zertifikat über die Teilnahme aus.

3 Die Qualifizierungsgruppen umfassen jeweils etwa 15 Personen.

4 Die Qualifizierungskurse haben ein Volumen von etwa 76 Stunden und umfassen insbesondere die folgenden Themen:

- Haltung und Handeln der systemisch orientierten Schulaufsicht,

- Qualitätsmanagement und Evaluation,

- Verwaltung und Recht,

- Konflikt- und Beschwerdemanagement,

- Veränderungsmanagement.

5 Für die Teilnehmenden ist die Qualifizierung ein vorrangiges Dienstgeschäft. Über Teilnahmeverhinderungen aus dienstlichen Gründen entscheiden die entsendenden Bezirksregierungen.

6 Die Auswahl der Teilnehmenden obliegt den Bezirksregierungen für ihren Bereich. Dabei sind § 72 Absatz 4 Satz 1 Nummer 16 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) und § 11 Absatz 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu beachten.

7 Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert unter Berücksichtigung des landesweiten Qualifizierungsbedarfs und der Größe der Bezirksregierungen die Teilnahme an den Veranstaltungen und steuert ggf. nach. Sie meldet die Teilnehmenden bei der Fortbildungsakademie Mont Cenis an.

8 Die Seminarkosten werden der Fortbildungsakademie Mont Cenis von der Bezirksregierung Arnsberg erstattet. Die Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die entsendenden Bezirksregierungen.

II

Qualifizierung für Tandems
aus der unteren und oberen Schulaufsicht, die als
Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren
für ein Regionales Bildungsnetzwerk in NRW tätig sind

1 Zielgruppe

Die Qualifizierung richtet sich an Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte der unteren und oberen Schulaufsicht, die mit der Übernahme der Aufgaben einer Regionalkoordinatorin oder eines Regionalkoordinators bestellt sind (Anlage 1)2.

Diese Aufgabe wird im Tandem wahrgenommen und stellt eine laterale Führungsaufgabe innerhalb der Schulaufsicht und innerhalb der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft in der Bildungsregion dar.

Erforderlich ist die gemeinsame Teilnahme beider Kolleginnen beziehungsweise Kollegen eines Regionalkoordinatoren-Tandems. Für die Teilnehmenden ist die Qualifizierung ein vorrangiges Dienstgeschäft.

2 Ziele der Qualifizierung

Handlungsleitend für alle in den Regionalen Bildungsnetzwerken beteiligten Akteure ist die Wirksamkeit der Entscheidungen und Maßnahmen für gelingende Bildungsbiografien von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Bildungsregion.

Das Tandem der unteren und oberen Schulaufsicht wird durch die Qualifizierung unterstützt, gemeinsam das horizontale und vertikale Schnittstellenmanagement in der Region mit Schulen, Schulaufsicht, Schulträgern und anderen relevanten Bildungsakteuren wirkungsorientiert und nachhaltig zu gestalten.

3 Inhalte

Basis der lateralen Führungsaufgabe ist die Entwicklung von Kompetenzen zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der Zusammenarbeit als Tandem und damit die Gestaltung der verschiedenen lateralen Führungssituationen in der Bildungsregion und in der Schulaufsicht.

Grundlage der Qualifizierung sind konkrete Koordinationsaufgaben, die das Tandem der Regionalkoordination im Rahmen seiner Tätigkeit in seiner Bildungsregion gemeinsam bearbeitet. Es gilt,

- die regionalen Gegebenheiten erkennen und einordnen zu können, um in den regionalen Gremien mit den Kooperationspartnern gemeinsame Ziele für die Bildungsregion datenbasiert abzuleiten,

- Prioritäten in der Agenda der Bildungsregion zu entwickeln,

- im regelmäßigen Austausch über die Ziele und Arbeitsvorhaben mit der Leitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Regionalen Bildungsbüros sowie anderen Akteuren Maßnahmen zu planen, Prozesse zu realisieren und Weiterentwicklungen in der Bildungsregion zu verstetigen.

Klärung und Reflexion der Rollen in der Prozessbegleitung ist für die erfolgreiche Arbeit des Tandems erforderlich.

Zentrale Module der Qualifizierung sind:

- Das Tandem als Team,

- Grundlagen des regionalen Bildungsmanagements,

- Kooperations- und Schnittstellenmanagement.

Den einzelnen Modulen immanent sind thematische Einheiten zur systemischen Organisationsentwicklung, zum Changemanagement sowie zu Kommunikationsstrukturen und -strategien, daneben auch die Einbeziehung von Aspekten zur Stärkung der Genderkompetenz (§ 17 Absatz 1 Satz 2 LVO).

4 Gestaltung und Durchführung

Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst bis zu 64 Stunden (acht Tage, zum Teil mehrtägige Veranstaltungen).

Um die Qualifizierung wirksam und nachhaltig zu gestalten, finden zwischen den einzelnen Veranstaltungen für den Transfer in die Alltagspraxis durch die Moderatorinnen und Moderatoren angeleitete Reflexionsmethoden und -verfahren der Regionalkoordination statt.

Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme besteht bei Bedarf die Möglichkeit jährlich an einem eintägigen landesweiten Erfahrungsaustausch teilzunehmen.

Eine Qualifizierungsgruppe umfasst etwa 16 Personen (acht Tandems). Landesweit nehmen alle Tandems an der Maßnahme teil. Bei Neubildung der Tandems erfolgt in der Regel eine erneute Qualifizierung.

Die Auswahl der Teilnehmenden obliegt den Bezirksregierungen für ihren Bereich. Dabei sind § 72 Absatz 4 Satz 1 Nummer 16 Landespersonalvertretungsgesetz und § 11 Absatz 1 Landesgleichstellungsgesetz zu beachten. Die Anmeldung der Tandems erfolgt durch die Bezirksregierung bei einer mit der Durchführung beauftragten Institution.

Die Qualifizierung wird von einer zu beauftragenden Institution durchgeführt.

Diese Institution koordiniert unter Berücksichtigung des landesweiten Qualifizierungsbedarfs und der Größe der Bezirksregierungen die Teilnahme an der Qualifizierung und an den Veranstaltungen und steuert gegebenenfalls in Rücksprache mit den Bezirksregierungen nach.

Die beauftragte Institution stellt sicher, dass das Know-how der Schulaufsicht (Bezirks- und/oder Regionalkoordinatorin oder Regionalkoordinator) aus der Arbeitspraxis der Regionalen Bildungsnetzwerke in die konzeptionelle Ausarbeitung und in die Umsetzung der Qualifizierung einfließt. Die Qualifizierung wird von Moderierenden-Tandems durchgeführt. Die Auswahl der Moderatoren erfolgt durch das Ministerium für Schule und Bildung. Die beauftragte Institution entwickelt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung mit den Moderierenden-Tandems die Module der Qualifizierung für die Regionalkoordination und das Qualifizierungskonzept für die Moderierenden-Tandems.

Am Ende der Maßnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

5 Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung dieser Qualifizierungsmaßnahme wird durch die fortlaufende Evaluation aller Veranstaltungen und Angebote sichergestellt.

Das Ministerium für Schule und Bildung lädt mindestens jährlich zu einer landesweiten Dienstbesprechung ein, in der die Evaluationsbefunde reflektiert und für die Weiterentwicklung der Qualifizierung genutzt werden.

 


1 Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 08.12.2021 (ABl. NRW. 12/21)

2 Die Anlagen liegen den Bezirksregierungen vor, hier nicht abgedruckt. (Erlass vom 15. August 2019, Schreiben an die Schulabteilungsleitungen und Direktor QUA-LIS: Regionale Bildungsnetzwerke: Funktion und Aufgaben der Schulaufsichtsbehörden.)