20-22 Nr. 21

Fort- und Weiterbildung;
Qualifikationserweiterung
von Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen
im Fach Religionslehre
an anerkannten Einrichtungen
der Lehrerfortbildung
der Kirchen

RdErl. d. Kultusministeriums
v. 20.09.1990 (GABl. NW. S. 548)
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Die Evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und die (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben sich bereit erklärt, sich durch die Einrichtung von Studienkursen bzw. Studienkollegs und Zertifikatskursen im Fach Evangelische bzw. Katholische Religionslehre an den anerkannten kirchlichen Einrichtungen der Lehrerfortbildung an den Maßnahmen zur Qualifikationserweiterung von Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen zu beteiligen. Hierzu wurde mit den Kirchen folgendes Verfahren vereinbart:

1. Die Evangelischen Landeskirchen und die (Erz-)Bistümer richten an den anerkannten Einrichtungen der Lehrerfortbildung in Bonn-Bad Godesberg und in Villigst bzw. in Essen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach jährlicher Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung Kurse zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung und gegebenenfalls Zertifikatskurse im Fach Evangelische bzw. Katholische Religionslehre ein.

2. Die Ausschreibung der Kurse erfolgt in Abstimmung zwischen dem Institut Essen-Werden bzw. den Evangelischen Landeskirchen und den Bezirksregierungen.

3. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kirchen für die Durchführung der Kurse jährlich entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rechnen ihre Reisekosten über die kirchlichen Institute unmittelbar bei den Evangelischen Landeskirchen bzw. bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung F.W.B. GmbH in Düsseldorf ab.

5. Die Kurse haben in der Regel folgenden zeitlichen Umfang:

Studienkurse bzw. Studienkollegs:

Sekundarstufe I

zwei Jahre,

Sekundarstufe II

drei Jahre.

Zertifikatskurse:

Primarstufe/Sekundarstufe I

ein Jahr,

Sekundarstufe II

eineinhalb Jahre.

Tabelle 1: Zeitlicher Umfang der Kurse

6. Die Verwendungsnachweise über die zugewiesenen Mittel werden von den Kirchen unmittelbar gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung geführt.

 


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