15-02 Nr. 9.6

Demokratische Tradition und Nationalhymne

RdErl. d. Kultusministeriums
v. 02.01.1979 (GABl. NW. S. 50)1

In Deutschland gibt es eine lange demokratische Tradition. Es gilt, diese Tradition und ihre Fortentwicklung bis in die Gegenwart - unter Einbeziehung der Widerstände und Rückschläge - im Unterricht darzustellen und deutlich zu machen. Ausdruck dieser demokratischen Tradition sind die Weimarer Verfassung, durch die Deutschland erstmalig in seiner Geschichte eine demokratische Verfassung erhielt, und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Zur demokratischen Entwicklung in Deutschland gehört auch die im 19. Jahrhundert entstandene Nationalhymne. Bei der Behandlung rechtlicher, politischer und geschichtlicher Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland sollte darum nicht versäumt werden, einen Rückblick auf die Geschichte des „Liedes der Deutschen“ zu geben. Dabei ist auch deutlich zu machen, dass es in unserer Vergangenheit missbraucht wurde.

Indem auf Entstehung und Wirkung, insbesondere auch auf die Aufnahme der beiden ersten Strophen des Liedes im Ausland eingegangen wird, kann deutlich gemacht werden, weshalb heute nur die dritte Strophe des Textes von Hoffmann von Fallersleben gesungen wird. Es ist selbstverständlich, dass auch in der Schule nur die 3. Strophe des „Liedes der Deutschen“ als Nationalhymne gelernt und gesungen wird.

Unabhängig von der Behandlung im Geschichtsunterricht sollen alle Schülerinnen und Schüler auch im Musikunterricht mit der Nationalhymne so vertraut gemacht werden, dass sie sowohl die Melodie als auch den Text der dritten Strophe beherrschen.

 


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