20-22 Nr. 61

Fort- und Weiterbildung;
Beauftragung
von Moderatorinnen und Moderatoren
der Lehrerfortbildung bei den Kompetenzteams
der Schulämter und den Dezernaten 46
der Bezirksregierungen

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 12.08.2008 (ABl. NRW. S. 467)1

Bezug:

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 06.04.2014 (BASS 20-22 Nr. 8)

Gemäß Nummer 7.2 des Bezugserlasses nehmen Moderatorinnen und Moderatoren ihre Aufgaben als eine auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten ausgeübte Nebentätigkeit wahr.

Um weitere qualifizierte Lehrkräfte für die Mitarbeit in der Fortbildung zu gewinnen, werden alle Einsatzmöglichkeiten vor der Neuverpflichtung von Lehrerinnen und Lehrern über die Internetportale der Kompetenzteams und der Bezirksregierungen bekannt gegeben. Neben einem Anforderungsprofil für die Moderationstätigkeit ist die für den Einsatz der Moderatorinnen und Moderatoren zuständige Dienststelle (Schulamt - Kompetenzteam oder Bezirksregierung - Dezernat 46) anzugeben.

Die Fortbildungsbeauftragten der Schulen sind bei Veröffentlichungen schriftlich zu bitten, das Kollegium über den dienstlichen Bedarf an neuen Moderatorinnen und Moderatoren zu informieren.

Lehrkräfte, die an der Übernahme einer Nebentätigkeit in der Lehrerfortbildung interessiert sind, teilen dies der für den Einsatz zuständigen Dienststelle unter Beifügung eines auf die Moderationstätigkeit bezogenen Portfolios auf dem Dienstweg mit.

 


1 bereinigt