20-51 Nr. 2

Fort- und Weiterbildung;
Kirchliche Fortbildungsangebote
an Fachleiterinnen und Fachleiter
für Evangelische und Katholische Religionslehre

RdErl. d. Kultusministeriums
v. 20.07.1986 (GABl. NW. S. 495)1

Zur Fortbildung der Fachleiterinnen und Fachleiter für evangelische und katholische Religion im Fach „Evangelische Religionslehre“ bzw. „Katholische Religionslehre“ wurde mit den evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und den (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen folgendes Verfahren vereinbart:

1. Die evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und die (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen führen die Fortbildung der Fachleiterinnen und Fachleiter für Religion in speziellen Veranstaltungen durch.

2. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Zahlung der Reisekostenvergütungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kirchen jährlich entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

3. Die Evangelische Kirche im Rheinland bzw. die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung (F.W.B.) GmbH in Düsseldorf (Katholische Kirche) werden zur Koordinierung die Fachleiterinnen und Fachleiter für Religionslehre über die Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Bezug auf diesen Runderlass zu den Veranstaltungen einladen. Die Einladung kann auch durch die einzelnen Kirchen oder durch deren Einrichtungen nach interner Koordinierung erfolgen. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt bei den o.g. Stellen.

4. Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen wird auf Antrag durch dienstliche Entsendung ermöglicht, sofern nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe dem entgegenstehen.

5. Die Verwendungsnachweise über die zugewiesenen Mittel werden von den Kirchen unmittelbar gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung geführt.

 


1 Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 19.05.1987 (GABl. NW. S. 324)