15-02 Nr. 12

Begegnung mit Sprachen
in der Grundschule

RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 06.11.2003 (ABl. NRW. S. 436)1

Begegnung mit Sprachen ist in der Grundschule Bestandteil des Unterrichts. Diese Begegnung soll allen Schülerinnen und Schülern der Grundschule ermöglicht werden.

Begegnung mit Sprachen ist in allen Jahrgangsstufen möglich. Die einzelnen Schulen entscheiden selbst, in welcher Weise Begegnung mit Sprachen in die schuleigenen Arbeitspläne aufgenommen wird.

Die Wahl der Begegnungssprache liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule. Schulen, die bereits seit mehreren Jahren Begegnung mit Sprachen im Rahmen ihres Schulprogramms verwirklichen, haben u.a. gute Erfahrungen mit Herkunftssprachen ihrer Schülerinnen und Schüler, den Nachbarsprachen Niederländisch oder Französisch und mit anderen Sprachen im Rahmen internationaler Schulpartnerschaften gemacht.

Die Aufgaben und Ziele von Begegnung mit Sprachen in der Grundschule sowie Hinweise zur Umsetzung sind in der Handreichung „Begegnung mit Sprachen“ zusammengefasst.

Die Veröffentlichung erfolgt als Heft 9041 in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu machen.

Ebenso wird die Handreichung allen Förderschulen des Primarbereichs zur Verfügung gestellt. Es ist Aufgabe der jeweils zuständigen Schulaufsicht, die Möglichkeiten der Umsetzung von Begegnung mit Sprachen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen in den Förderschulen des Primarbereichs mit den Schulen zu beraten.

 


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