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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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V
VE
Vertretung; Vertretungsunterricht
im Rahmen der wöchentlichen Pflichtstunden (§ 12 Abs. 4 und § 13 Abs. 2, 3 ADO)
kein allein hinreichender Grund für die Ablehnung von Sonderurlaub (Nr. 1.3)
teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (§ 17 Abs. 2 ADO)
Vertretungsreserve oder Flexible Mittel für Vertretungsunterricht
zusätzliche Mittel für die befristete Beschäftigung von Aushilfskräften und für Mehrarbeitsvergütungen für die Erteilung von Vertretungsunterricht (Nr. 10.1.1 AVO-RL)
zusätzliche Stellen für besondere Förderung und für Vertretungsaufgaben