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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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Schülerbeförderung
als Gegenstand der Schulmitwirkung (§ 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG)
Aufsicht auf Schulwegen (in Schulbussen) durch Schulträger, auf Unterrichtswegen durch die Schule
Aufsicht auf Schulwegen (in Schulbussen) durch Schulträger, auf Unterrichtswegen durch die Schule (VV zu § 57 Abs. 1 SchulG)
Deutschlandticket
Hinweise für den Schulträger zum Schülerticket
unterschiedlicher Unterrichtsbeginn zur Verringerung der Unfallgefahr und zur Einsparung von Kosten (Nr. 1.1)
Zuständigkeit des Schulträgers für Art und Umfang (§ 3 SchfkVO)