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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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Feststellungsprüfung
Englischunterricht für Migrantinnen und Migranten zusätzlich zur Sprachprüfung in der Amtssprache des Herkunftslandes (Nr. 10)
für ausländische Studierende vor einem Hochschulstudium (§ 9 Nr. 3 GlVO)
in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 APO-GOSt)
Sprachprüfung in der Amtssprache des Herkunftslandes von ausgesiedelten und ausländischen Schülerinnen und Schülern anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen