12-21 Nr. 14
Übergang junger Menschen
von der Schule in den Beruf
- Zusammenarbeit der Träger und
Institutionen in NRW -
RdErl. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung
v. 26.08.1997 (GABl. NW. 1 S. 214)1
1 Um eine dauerhafte berufliche Eingliederung junger Menschen zu ermöglichen, haben die verantwortlichen Träger und Institutionen in Nordrhein-Westfalen Empfehlungen und Hinweise erarbeitet mit dem Ziel, in einem örtlichen Verbund eine neue Qualität der Zusammenarbeit zu erreichen. Insbesondere Agentur für Arbeit, Jugendhilfe und Schule haben den Auftrag, benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie bei ihrer beruflichen und sozialen Integration durch Berufsorientierung, Beratung und Qualifizierung zu unterstützen. Die nachfolgenden Empfehlungen und Hinweise werden mit der Bitte um Beachtung veröffentlicht.
2 Die örtlichen Agenturen für Arbeit und die öffentlichen Träger der Jugendhilfe laden gemeinsam die beteiligten Träger und Institutionen zu einer jährlichen Arbeitskonferenz ein.
3 Zur Umsetzung der Empfehlungen und Hinweise werden die Bezirksregierungen gebeten sicherzustellen, dass im erforderlichen Umfang Lehrkräfte insbesondere von Berufskollegs an den örtlichen Arbeitskonferenzen teilnehmen können. Auf die bisherige Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und der Agentur für Arbeit wird hingewiesen.
Empfehlungen und Hinweise
zur Zusammenarbeit
der im Übergang junger Menschen
von der Schule in den Beruf
beteiligten Träger und Institutionen in NRW
Die dauerhafte berufliche Eingliederung junger Menschen erfordert das Zusammenwirken aller Institutionen, deren gesetzliche Aufgabe auf die Beratung und Hilfestellung in unterschiedlichen Lebens- und Problemlagen gerichtet ist.
1 Agentur für Arbeit, Jugendhilfe und Schule
arbeiten zusammen
Agentur für Arbeit, Jugendhilfe und Schule haben den Auftrag, benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie bei ihrer beruflichen und sozialen Integration durch Berufsorientierung, Beratung und Qualifizierung zu unterstützen.
Alle Hilfen orientieren sich an der Situation des jungen Menschen mit dem Ziel, die Voraussetzungen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie zur beruflichen und sozialen Integration zu verbessern und ihm damit den Start in das Erwerbsleben unter Berücksichtigung seiner Neigungen und Leistungsfähigkeit zu erleichtern.
Zur Erfüllung ihres Auftrages sind zwischen den beteiligten Institutionen bereits verschiedene Empfehlungen und Richtlinien vereinbart worden. In NRW hat sich bei deren Umsetzung die Notwendigkeit herausgestellt, die im Rahmen der jeweiligen Kooperation durchgeführten Maßnahmen stärker aufeinander zu beziehen, um dadurch ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
Die Praxis hat hierzu bereits vielfältige Wege der Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Jugendhilfe, der Schule und der Agentur für Arbeit entwickelt. Der Fortsetzung dieser Zusammenarbeit und ihrer weiteren Verbesserung dienen die folgenden Empfehlungen und Hinweise.
2 Maßnahmen verknüpfen und gegenseitig ergänzen
Die Angebote und Maßnahmen im örtlichen Verbund sollen rechtzeitig ansetzen, sich gegenseitig ergänzen und unter Berücksichtigung der spezifischen Aufgabenstellung der Beteiligten miteinander verknüpft werden. Für diesen Zweck sind die Angebote inhaltlich aufeinander abzustimmen und nach Zielgruppen zu differenzieren.
Die Angebote müssen dazu beitragen, gesellschaftliche Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu fördern.
Bezogen auf diese Angebote für benachteiligte junge Menschen sollen vorhandene personelle und sächliche Kapazitäten so genutzt werden, dass Maßnahmen oder individuelle Bildungswege Benachteiligter von verschiedenen Finanzierungsträgern ergänzend gefördert werden. Dies gilt auch für den Europäischen Sozialfond.
Aufgrund der Nachrangregelungen des SGB II sowie des SGB VIII (KJHG) gegenüber dem SGB III richtet die Agentur für Arbeit ihr Lehrgangsangebot der Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB) an alle jungen Menschen, soweit eine berufliche Integration angestrebt wird und nach Beurteilung der jeweiligen Fachkräfte auch möglich erscheint.
Ein individuelles Ausbildungsprogramm für den einzelnen jungen Menschen wird in entsprechenden Förderplänen niedergelegt. Diese Förderpläne werden im Rahmen der Hilfe zur Erziehung mit dem Hilfeplan des Trägers der Jugendhilfe abgestimmt. Sind zusätzlich erzieherische Maßnahmen erforderlich, so werden diese durch die Jugendhilfe durchgeführt.
An der Erstellung der Förderpläne beteiligen sich neben den Bildungsträgern die Agentur für Arbeit, die Jugendhilfe und die Schule. Der Gesamtbildungsbedarf, der sich aus solchen Förderplänen ergibt, fließt ein in die Gesamtplanung entsprechender Berufsvorbereitungsmaßnahmen.
Soweit sich im Rahmen einer BvB oder im Anschluss hieran die Notwendigkeit einer überbetrieblichen Ausbildung ergibt, können diese jungen Menschen daran teilnehmen.
3 Arbeitskonferenzen
Die örtlichen Agenturen für Arbeit und die öffentlichen Träger der Jugendhilfe laden gemeinsam zu einer jährlichen Arbeitskonferenz ein. Diese Konferenz hat insbesondere folgende Ziele:
- Aufgabenfelder, Arbeitsschwerpunkte und Leistungsprofile der beteiligten Institutionen und Träger darzustellen,
- die Situation der jungen Menschen, des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes und der angebotenen Maßnahmen und des schulischen Bildungsangebotes zu analysieren,
- Vorschläge und Empfehlungen, die in die kurz- und mittelfristige Planung der Jugendhilfe und der Agentur für Arbeit sowie der anderen Beteiligten einbezogen werden sollen, zu erarbeiten,
- Kooperationsvorhaben und -maßnahmen abzustimmen,
- Vorschläge für die Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Kooperationsvorhaben zu entwickeln,
- ein Verzeichnis aller Maßnahmen und Angebote der Träger zu erstellen,
- Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen abzustimmen und ggf. einzurichten.
Es wird empfohlen, bereits bestehende örtliche Arbeitskreise zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit oder Arbeitskreise mit ähnlicher Zielsetzung in diese Arbeitskonferenzen einzubeziehen. Darüber hinaus sollten alle örtlichen Institutionen und Träger, die beim Übergang junger Menschen von der Schule in den Beruf beteiligt sind bzw. an der Gestaltung der Lebenswelt benachteiligter junger Menschen mitwirken, eingeladen werden.
Die in den Arbeitskonferenzen entwickelten Ziele müssen im Interesse der gemeinsamen Zielgruppen in eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte einmünden. Hierzu sollte ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Fortbildung der Fachkräfte stattfinden.
4 Kooperation auf Landesebene begleiten
Auf Landesebene bilden die an der Erstellung der Empfehlungen beteiligten Institutionen und Organisationen einen Koordinierungsausschuss. Bei diesem Ausschuss fließen die Erfahrungen und Hinweise vor Ort zusammen. Sie werden ausgewertet, gebündelt und ggf. mit zusätzlichen Hinweisen versehen an die örtliche Ebene weitergegeben. Dadurch ist ein reger Informations- und Erfahrungsaustausch sichergestellt.
1 bereinigt