Vorgaben zur Vorbereitung
auf die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2024, 2025 und 2026
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 15. Juni 2020 (ABl. NRW. 07/20)1
1. § 32 und § 33 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt - BASS 13-32 Nr. 3.1)
2. Richtlinien und Kernlehrpläne für die Sekundarstufe II - Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen
3. Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (PO-Externe-A) vom 30. Januar 2000 (BASS 19-33 Nr. 2)
4. Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (PO-Waldorf) vom 31.01.2000 (BASS 13-51 Nr. 1.1)
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2024 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen www.standardsicherung.nrw.de zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Die fachlichen Vorgaben enthalten einen Hinweis auf die Arbeitszeiten, die für das jeweilige Fach in der schriftlichen Abiturprüfung gelten.
Ab dem Abiturjahrgang 2024 wird die Dauer der schriftlichen Prüfungen im Abitur in Umsetzung der KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 18.02.2021) neu geregelt.
Für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch sowie für die modernen Fremdsprachen gilt ab dem Abiturjahrgang 2024 Folgendes:
Für alle anderen Fächer gelten die in den fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten unverändert.
Gemäß Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2024 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2025 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Aufgrund von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz ändern sich die Arbeitszeiten in den modernen Fremdsprachen und in den Naturwissenschaften ab dem Prüfungsjahr 2025 wie folgt:
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist.
Für alle anderen Fächer gelten die in den fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl vorgelegten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind.
Gemäß Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2025 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2026 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen stehen auf der Internetseite https://www.standardsicherung.nrw.de zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
In 2026 gelten die in den jeweiligen fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl vorgelegten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind. In den Naturwissenschaften beginnt die Arbeitszeit unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist.
Gemäß Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2026 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorfschulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.
Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorfschulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.
Die Vorgaben stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.