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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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Teile der BASS
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Teil 3 - Rechtsverordnungen/Erlasse
Kapitel 20 - Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und anderer im Schuldienst Beschäftigter/Anerkennung und Gleichstellung von Prüfungen, Lehrämtern und Lehrbefähigungen
20-5 - Aus- und Fortbildung im Bereich Kirchen/Kirchliche Lehrerlaubnis (Erwerb, Erteilung, Überprüfung)/Kirchlicher Lehrereinsatz
20-52 - Aus- und Fortbildung im Bereich der evangelischen Kirche/Vokation/Kirchlicher Lehrereinsatz
20-52 Nr. 1.2 Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche
20-52 Nr. 2 Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Kultusminister, und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche, vertreten durch ihre Kirchenleitungen, über die Erteilung des Religionsunterrichts durch kirchliche Lehrkräfte an öffentlichen Schulen vom 22./29. Dezember 1969
20-52 Nr. 3 Gemeinsame Vokationsordnung der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche
20-52 Nr. 4 Vereinbarungen über kirchliche Lehrerfortbildung mit den Evangelischen Landeskirchen
20-52 Nr. 5 ü Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung gemäß § 29 der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (LPO) im Fach Evangelische Religionslehre; Anerkennung der Institute der Evangelischen Kirchen als geeignete Einrichtungen