18-12 Nr. 6
Schulsport
bei erhöhten Ozonkonzentrationen
RdErl. d. Kultusministeriums
v. 22.08.1994 (GABl. NW. I S. 195)1
1 Allgemeines
Höhere Ozonkonzentrationen sind bei längeren Schönwetterperioden an Tagen intensiver Sonneneinstrahlung etwa in der Zeit zwischen 11.00 und 19.00 Uhr möglich.
In Abhängigkeit von der aktuellen Ozonkonzentration, ihrer Einwirkungsdauer, der Intensität der Atmung und individuellen Empfindlichkeiten können gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Ozon auftreten. Sie sind bei den bislang in Nordrhein-Westfalen gemessenen erhöhten Ozonkonzentrationen jedoch nur bei mehrstündigen hohen körperlichen Belastungen im Freien zu erwarten.
2 Hinweise für den Schulsport
Mehrstündige hohe körperliche Belastungen werden im Schulsport in der Regel nicht erreicht. Deshalb stellt sich bei erhöhten Ozonkonzentrationen zunächst nicht die Frage, ob der Schulsport einzustellen, sondern wie er sinnvoll zu gestalten ist. Hierzu werden vorsorglich folgende Hinweise gegeben:
2.1 Die Auswahl der Inhalte und Anforderungen im Schulsport sowie der Übungsstätten ist stets unter Berücksichtigung der Witterungsbedingungen und der individuellen Voraussetzungen und Reaktionen der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen.
2.2 In Innenräumen ist die Ozonkonzentration in der Regel deutlich geringer als im Freien, deshalb kann der Schulsport in gedeckten Sportstätten (z.B. in Sporthallen oder Hallenbädern) grundsätzlich uneingeschränkt stattfinden.
2.3 Bei Ozonkonzentrationen bis zu 180 mg/m3 (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) sind ozonbedingt auch im Freien keine Einschränkungen des Schulsports erforderlich.
2.4 Bei Ozonkonzentrationen zwischen 180 und 360 mg/m3 kann der Schulsport durchaus im Freien stattfinden. Ausdauerbelastungen (z.B. Mittel- und Langstreckenläufe, Langstreckenschwimmen) sollten jedoch eingeschränkt oder in der Zeit der höchsten Ozonkonzentration vermieden werden. Es bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung von Mannschaftsspielen, Schulsportfesten und Schulsportwettkämpfen.
2.5 Bei Ozonkonzentrationen oberhalb von 360 mg/m3 soll kein Schulsport im Freien durchgeführt werden.
2.6 Schülerinnen und Schüler, die bei erhöhten Ozonkonzentrationen akute Symptome (z.B. Augenbrennen, Reizung der Atemwege) zeigen, sind gegebenenfalls von einzelnen Anforderungen freizustellen.
2.7 Die Sport unterrichtenden Lehrkräfte sind gehalten, sich bei entsprechenden Witterungsbedingungen über die aktuellen Ozonwerte und Verhaltenshinweise zu informieren.
3 Information der Schulen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), Essen, informiert die Öffentlichkeit bei Ozonkonzentrationen oberhalb von 180 mg/m3 über die Presse, den Rundfunk und das Fernsehen. Bei Ozonkonzentrationen oberhalb von 360 mg/m3 werden Warnmeldungen für die Bevölkerung veröffentlicht.
Weitere Informationen über die aktuellen Ozonkonzentrationen und Verhaltenshinweise werden in Nordrhein-Westfalen von folgenden Stellen bekanntgegeben:
LANUV Nordrhein-Westfalen (Essen)
Tel.: 02361 3051214 (Servicenummer: Öffentlichkeitsarbeit und Bürgertelefon)
E-Mail: poststelle@lanuv.nrw.de
WDR 3 - Videotext
Tafel 178 - Messwerte
Tafel 179 - meteorologische Daten
Dieser Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (jetzt: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz).
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