13-73 Nr. 23
Anerkennung von
Bildungsabschlüssen anderer Bundesländer
als Nachweis der Fachhochschulreife;
Berufliche Bildungsgänge
außerhalb der Fachoberschule
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung
v. 24.09.2001 (ABl. NRW. 1 S. 279)
Bezug:
Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001)
In Ausfüllung von § 8 QVO-FH vom 20. Juni 2002 (BASS 13-73 Nr.28.1) (jetzt: GIVO- BASS 13-73 Nr. 22.1) wird bekannt gegeben:
I.
Anerkennung von Zeugnissen nach der
„Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife
in beruflichen Bildungsgängen“
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998
i.d.F. vom 09.03.2001)
Mit o.g. Beschluss der Kultusministerkonferenz sind die Bedingungen für den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen außerhalb der Fachoberschule neu geregelt. Die Vereinbarung kann im Internet unter http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1997/1997_06_05-Fachoberschulreife-berufliche-Bildung.pdf eingesehen werden.
Zeugnisse aus anderen Bundesländern sind nach dieser Vereinbarung dann in Nordrhein-Westfalen als Nachweis der Fachhochschulreife anerkannt, wenn sie folgenden Hinweis enthalten:
„Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001 berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“
II.
Anerkennung von Zeugnissen auf der Grundlage der
„Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen
für den Erwerb
der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege“
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.09.1981
i.d.F. vom 14.07.1985)
sowie bilateraler Ländervereinbarungen
Der o.g. Beschluss der Kultusministerkonferenz wurde mit Wirkung vom 01.08.2001 aufgehoben.
Bildungsgänge, die nach diesem Beschluss zur Fachhochschulreife führten, wurden bisher in dem RdErl. d. Kultusministeriums v. 09.04.1985 i.d.F. vom 25.05.2000 (BASS 13-73 Nr. 23) veröffentlicht. Der RdErl. v. 09.04.1985 wird zur Anlage dieses Erlasses. Er ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen weiterhin anzuwenden:
Zeugnisse der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern, die bis zum 31.07.2001 ausgestellt wurden, werden nach den Bestimmungen RdErl. v. 09.04.1985 als Nachweis der Fachhochschulreife anerkannt.
Abweichend hiervon gelten die Bestimmungen des RdErl. v. 09.04.1985
- für Zeugnisse der Fachhochschulreife aus dem Land Berlin, bis zum 01.08.2005 ausgestellt werden sowie
- für Zeugnisse der Fachhochschulreife, die auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und einem anderen Bundesland anerkannt sind und in dem o.g. und als Anlage abgedruckten Erlass mit der Fußnote2 gekennzeichnet sind, ohne zeitliche Befristung
weiter.
Nachfolgend finden Sie die Anlagen zum Runderlass: |
Anlage
Anerkennung
von Bildungsabschlüssen anderer Bundesländer
als Nachweis der Fachhochschulreife;
Bildungsgänge außerhalb der Fachoberschule
RdErl. d. Kultusministeriums
v. 09.04.1985 (GABl. NW. S. 281)1
Bezug:
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. September 1981 i.d.F. vom 14. Juli 1995 (Stand: 31. März 2000) sowie bilaterale Vereinbarungen
In Ausfüllung von § 6 QVO-FH vom 1. August 1988 (BASS 13-73 Nr. 28.1 - letztmalig abgedruckt in BASS 2014/2015) wird bekanntgegeben:
Die an den nachfolgend aufgeführten Ausbildungseinrichtungen erworbenen Abschlüsse werden als Zeugnisse der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen anerkannt. Bei einigen Abschlüssen sind in Klammern Termine angegeben. Diese geben den Zeitpunkt an, ab wann der jeweilige Abschluss den Anforderungen für die Anerkennung entspricht. Die vor dem angegebenen Zeitpunkt an den betreffenden Einrichtungen erworbenen Abschlusszeugnisse fallen nicht unter die Anerkennungsregelung.
Für die mit2 gekennzeichneten Abschlüsse gilt folgende Fußnote:
I. Baden-Württemberg
1. Fachschule für
- Betriebswirtschaft
- Datenverarbeitung und Organisation
- Drogerie
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1982)
2. Fachschule für Technik, Fachrichtung
- Bautechnik
- Bekleidungstechnik
- Biotechnik
- Chemietechnik
- Drucktechnik
- Elektrotechnik
- Farb- und Lacktechnik
- Feinwerktechnik
- Galvanotechnik
- Gartenbau
- Gießereitechnik
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
- Holztechnik
- Maschinentechnik
- Medizintechnik
- Metallbautechnik
- Physiktechnik
- Sanitärtechnik
- Textiltechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1985)
- Automatisierungstechnik
- Lebensmitteltechnik
- Leiterplattentechnik
- Qualitätstechnik
- Reinigungs- und Hygienetechnik
- Umweltschutztechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1996)
3. Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II3 in Verbindung mit einem Beiprogramm und Zusatzprüfung (ab Sommer 1981)
4. Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (ab Sommer 1982)
5. Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
6. Gewerblich-technisches Berufskolleg in Teilzeitunterricht, Fachrichtung
- Bautechnik
- Bekleidungstechnik
- Elektrotechnik
- Maschinentechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1986)
7. Telekolleg II (ab Sommer 1982)
8. Zeugnis über eine Schulfremdenprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in Verbindung mit einer BerufsausbildungSeite 1
9. Berufskolleg für angewandte Grafik in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1986)
10. Abschluss des zweijährigen Berufskollegs II und des kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen in Verbindung mit mindestens einem einjährigen gelenkten PraktikumSeite 1
11. Abgangszeugnis der Technischen Oberschule mit dem Vermerk über die Versetzung nach Klasse 13 in Verbindung mit einer Berufsausbildung (bis Sommer 1983)Seite 1
12. Berufskolleg für Formgebung - Schmuck und Gerät - in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1991)
13. Berufskolleg für Behörden- und Betriebsassistenten
- Fachrichtung Agrarwirtschaft mit Schwerpunkt Umweltschutz und Landschaftspflege
- Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft mit Schwerpunkt Umweltberatung
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1991)
14. Berufskolleg für Mode und Design in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1995)
15. Fachschule für Gestaltung
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Holzgestaltung
- Steingestaltung
- Werbegestaltung
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1996)
II. Bayern
1. Fachakademie für
- Augenoptik
- Landwirtschaft
- Medizintechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und einer Ergänzungsprüfung (ab Frühjahr 1983)
2. Fachakademie für
- Hauswirtschaft
- Bauwesen
- Wirtschaft
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Ergänzungsprüfung (ab Sommer 1983)
3. Lehrgang an öffentlichen Technikerschulen zum Erwerb der Fachhochschulreife (ab Sommer 1983)
4. Telekolleg II
5. Fachakademie für Sozialpädagogik
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und einer ErgänzungsprüfungSeite 1
III. Berlin
1. Besonderer Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife für Absolventen der Fachschule für
- Optik und Fototechnik, Fachrichtung Augenoptik
- Hauswirtschaftsleiter/-innen bzw. Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/-innen
- Wirtschaftskorrespondenz
2. Besonderer Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife für Absolventen der Fachschule für
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Erzieher
- Optik und Fototechnik, Fachrichtung Kamera-Assistenz
jeweils (ab Frühjahr 1981)
3. Besonderer Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife für
- Bekleidungstechniker
- Fototechniker
- Lebensmitteltechniker
- Techniker, Fachrichtung Bautechnik
- Techniker, Fachrichtung Elektrotechnik
- Techniker, Fachrichtung Feinwerktechnik
- Techniker für Gartenbau
- Techniker im Maler- und Lackiererhandwerk
- Techniker, Fachrichtung Maschinentechnik
- Techniker, Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
- Techniker, Fachrichtung Sanitärtechnik
jeweils (ab Frühjahr 1981)
4. Dreijährige Berufsfachschule für technische Assistenten für
- Elektrotechnik
- chemisch-biologische Laboratorien
- Metallographie und Werkstoffkunde
5. Volkshochschullehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife, der gemäß § 53 Satz 2 Schulgesetz für Berlin der Schulaufsicht unterliegt
6. Besonderer Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife für Absolventen der Fachschule für Familienpflege (Vollzeitstudium) (ab Frühjahr 1995)
7. Besonderer Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife für Absolventen der Fachschule für Heilerziehungspflege (ab Frühjahr 1996)
IV. Bremen
1. Zweijährige kaufmännische Berufsfachschule mit anschließendem mindestens einjährigem einschlägigen Praktikum in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder in einer öffentlichen Verwaltung (ab Sommer 1983)
2. Zusatzkurs zum Erwerb der Fachhochschulreife für Absolventen der Fachschule für Hauswirtschaft4 (ab Sommer 1983)
3. Zusatzkurs zum Erwerb der Fachhochschulreife für Absolventen der Fachschule für Technik, Fachrichtung
- Bautechnik
- Elektrotechnik
- Maschinenbau
- Schiffbautechnik
(jeweils ab Frühjahr 1985)
Umweltschutztechnik (ab Sommer 1995)
4. Zusatzkurs zum Erwerb der Fachhochschulreife für
- Kapitän AM
- Schiffsbetriebstechniker CT
jeweils (ab Frühjahr 1985)
5. Zusatzkurs zum Erwerb der Fachhochschulreife für Absolventen
- der Fachschule für Sozialpädagogik (ab Sommer 1984)
6. Bildungsgang zur staatlich anerkannten Altenpflegerin und zum staatlich anerkannten Altenpfleger in Verbindung mit einem Zusatzkurs zum Erwerb der Fachhochschulreife (ab Sommer 1997)
V. Hamburg
1. Fachschule für Technik in Verbindung mit einer anschließenden halbjährigen Zusatzausbildung und Zusatzprüfung (ab Sommer 1980)
2. Fachschulzug der Fachhochschule Hamburg für die Ausbildung zum
- Kapitän auf Mittlerer Fahrt
- Funktechniker
- Schiffsbetriebstechniker
jeweils in Verbindung mit einer anschließenden halbjährigen Zusatzausbildung und Zusatzprüfung
3. Zweijährige Höhere Handelsschule mit anschließendem mindestens einjährigen einschlägigen Praktikum in einem geeigneten Betrieb oder in einer öffentlichen Verwaltung (ab Sommer 1988)
4. Zeugnis der Fachhochschulreife der Staatlichen Fachschule für Wirtschaft, sofern vor der Aufnahme der Fachschulausbildung der Sekundarabschluss I bereits vorlagSeite 1
VI. Hessen
1. Fachschule für Sozialpädagogik in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und einer Zusatzprüfung (ab Januar 1985)
2. Zeugnis einer Fachschule in Verbindung mit dem Zeugnis über die Zusatzprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife, sofern bei der Aufnahme in die Fachschule die Fachoberschulreife bereits vorlagSeite 1
3. Fachschule, Fachrichtung
- Agrarwirtschaft
- Bautechnik
- Bekleidungstechnik
- Betriebswirtschaft
- Biotechnik
- Chemietechnik
- Drucktechnik
- Edelmetallgestaltung
- Elektrotechnik
- Feinwerktechnik
- Glastechnik
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
- Holztechnik
- Maschinentechnik
- Milchwirtschaft und Molkereitechnik
- Vermessungstechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und einer Zusatzprüfung (ab Sommer 1986)
4. Zweijährige Berufsfachschulen, die auf einen mittleren Abschluss aufbauen
- Fachrichtung Biologietechnik:
Staatlich geprüfte biologisch-technische Assistentin oder Staatlich geprüfter biologisch-technischer Assistent
- Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Laboratoriumstechnik:
Staatlich geprüfte chemisch-technische Assistentin oder Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent, Schwerpunkt Laboratoriumstechnik
- Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Lebensmittelanalytik:
Staatlich geprüfte chemisch-technische Assistentin oder Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent, Schwerpunkt Lebensmittelanalytik
- Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Umweltanalytik:
Staatlich geprüfte chemisch-technische Assistentin oder Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent, Schwerpunkt ‑Umweltanalytik
- Fachrichtung Datenverarbeitungstechnik:
Staatlich geprüfte mathematisch-technische Assistentin oder Staatlich geprüfter mathematisch-technischer Assistent
- Fachrichtung Konstruktions- und Fertigungstechnik:
Staatlich geprüfte Ingenieurassistentin oder Staatlich geprüfter Ingenieurassistent, Schwerpunkt Maschinenbau
- Fachrichtung Physiktechnik:
Staatlich geprüfte physikalisch-technische Assistentin oder Staatlich geprüfter physikalisch-technischer Assistent
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterricht, einer Zusatzprüfung und einem anschließenden mindestens einjährigen einschlägigen Praktikum (ab Sommer 1996)
5. Zweijährige Berufsfachschulen für Informationsverarbeitung
- Fachrichtung Technik:
Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin oder Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent
- Fachrichtung Wirtschaft:
Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin für Datenverarbeitung oder Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent für Datenverarbeitung
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterricht, einer Zusatzprüfung und einem anschließenden mindestens einjährigen einschlägigen Praktikum (ab Sommer 1996)
6. Zweijährige Berufsfachschulen für Fremdsprachensekretariat
- Staatlich geprüfte Fremdsprachensekretärin oder Staatlich geprüfter Fremdsprachensekretär
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterricht, einer Zusatzprüfung und einem anschließenden mindestens einjährigen einschlägigen Praktikum (ab Sommer 1996)
7. Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer in Vollzeitform bzw. entsprechend längerer Ausbildungsdauer in Teilzeitform (ab Sommer 1999)
VII. Niedersachsen
1. Fachschule für Seefahrt
- Kapitän auf Mittlerer Fahrt
- Fachrichtung Schiffsbetriebstechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
2. Fachschule Sozialpädagogik
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1984)
3. Zweijährige Fachschule
- Betriebswirtschaft
- Drogerie
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Bautechnik
- Bergbautechnik
- Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik
- Chemietechnik
- Elektrotechnik
- Farb- und Lacktechnik
- Feinwerktechnik
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
- Holztechnik
- Hüttentechnik
- Maschinentechnik
- Metallbautechnik
- Mühlenbautechnik
- Müllereitechnik
- Sanitärtechnik
- Schiffbautechnik
- Steintechnik
- Verfahrenstechnik
- Vermessungstechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1984)
4. Zweijährige Fachschule
- Hauswirtschaft/Ländliche Hauswirtschaft5
- Bekleidungstechnik
- Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- Medizintechnik
- Umweltschutztechnik, Schwerpunkt Labor- und Verfahrenstechnik
- Gartenbau
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1992)
5. Zweijährige oder zweieinhalbjährige Berufsfachschule
- Wirtschaftsassistentin/Wirtschaftsassistent
- Biologisch-technische Assistentin/Biologisch-technischer Assistent
- Chemisch-technische Assistentin/Chemisch-technischer Assistent
- Elektro-technische Assistentin/Elektro-technischer Assistent
- Physikalisch-technische Assistentin/Physikalisch-technischer Assistent
- Technische Assistentin für Informatik/Technischer Assistent für Informatik
- Umweltschutz-technische Assistentin/Umweltschutz-technischer Assistent
- Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterricht, einer Zusatzprüfung und einem anschließenden mindestens einjährigem einschlägigen Praktikum (ab Sommer 1996)
6. Dreijährige Berufsfachschule - Beschäftigungs- und Arbeitstherapie in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterricht, einer Zusatzprüfung und einer anschließenden mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit (ab Sommer 2001)
VIII. Rheinland-Pfalz
1. Telekolleg II (ab Sommer 1982)
2. Fachschule für Sozialwesen, Bildungsgang für Erzieher
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und einer Zusatzprüfung (ab Sommer 1988)
3. Berufsfachschule, dreijähriger Bildungsgang in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks, in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und einer Zusatzprüfung (ab Sommer 1986)
4. Berufsfachschule, zweijähriger höherer Bildungsgang
- Biologie
- Chemie
- Hauswirtschaft
- Physik
- Informatik
- Produktionsinformatik (Schulversuch)
- Wirtschaft
- Fremdsprachensekretariat
- Datenverarbeitung (Schulversuch)
jeweils in Verbindung mit der erfolgreichen Teilnahme an den vorgeschriebenen Einzelfächern des Telekolleg II und dem Nachweis eines einjährigen, einschlägigen und gelenkten Praktikums oder einer zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit im Anschluss an die Berufsfachschule oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung (ab Sommer 1992)
5. Fachschule für Hauswirtschaft, Fachrichtung
- Städtische Hauswirtschaft
- Ländliche Hauswirtschaft
jeweils in Verbindung mit der erfolgreichen Teilnahme an den vorgeschriebenen Einzelfächern des Telekolleg II (ab Sommer 1992)
6. Zeugnis der Fachhochschulreife für besonders befähigte Berufstätige gemäß Landesverordnung vom 19. Dezember 1986Seite 1
7. Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung
- Wirtschaft
- Hotel- und Betriebswirtschaft (Schulversuch)
- Touristik (Schulversuch)
jeweils in Verbindung mit der erfolgreichen Teilnahme an den vorgeschriebenen Einzelfächern des Telekolleg II (ab Sommer 1992)
8. Fachschule für Technik, Fachrichtung
- Bautechnik
- Elektrotechnik
- Maschinentechnik
- Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- Schuhtechnik
- Keramiktechnik
- Umweltschutztechnik (Schulversuch)
- Kraftfahrzeugtechnik (Schulversuch)
- Automatisierungstechnik (Schulversuch)
jeweils in Verbindung mit der erfolgreichen Teilnahme an den vorgeschriebenen Einzelfächern des Telekolleg II (ab Sommer 1992)
9. Fachschule für Naturwissenschaften, Fachrichtung
- Chemietechnik
- Physiktechnik
- Biologietechnik
jeweils in Verbindung mit der erfolgreichen Teilnahme an den vorgeschriebenen Einzelfächern des Telekolleg II (ab Sommer 1992)
10. Fachschule für Gestaltung, Fachrichtung
- Edelstein- und Schmuckgestaltung
- Keramikgestaltung
- Design und visuelle Kommunikation (Schulversuch)
jeweils in Verbindung mit der erfolgreichen Teilnahme an den vorgeschriebenen Einzelfächern des Telekolleg II (ab Sommer 1992)
11. Fachschule für Landwirtschaft, Fachrichtung
- Landbau
- Weinbau/Kellerwirtschaft
jeweils in Verbindung mit der erfolgreichen Teilnahme an den vorgeschriebenen Einzelfächern des Telekolleg II (ab Sommer 1992)
12. Fachschule für Altenpflege
in Verbindung mit Ergänzungsunterricht und Ergänzungsprüfung (ab Sommer 1994)
13. Fachschule, zweijähriger Bildungsgang für Hotelbetriebswirtschaft in Verbindung mit Ergänzungsunterricht und Ergänzungsprüfung (ab Sommer 1993)
14. Berufsfachschule, zweijähriger höherer Bildungsgang
- Biologie
- Chemie
- Datenverarbeitung
- Fremdsprachensekretariat
- Hauswirtschaft
- Physik
- Informatik
- Wirtschaft
jeweils in Verbindung mit Ergänzungsunterricht und Ergänzungsprüfung sowie dem Nachweis eines einjährigen einschlägigen und gelenkten Praktikums oder einer zweijährigen einschlägigen Berufstä-tigkeit im Anschluss an die Berufsfachschule oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung (ab Sommer 1993)
15. Fachschule für Sozialwesen, Bildungsgang Erzieher
jeweils in Verbindung mit der erfolgreichen Teilnahme an den vorgeschriebenen Einzelfächern des Telekollegs II (ab Sommer 1992)
16.Berufsfachschule, zweijähriger höherer Bildungsgang für Textil und Modedesign
in Verbindung mit Ergänzungsunterricht und Ergänzungsprüfung sowie dem Nachweis eines einjährigen einschlägigen und gelenkten Praktikums oder einer zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit im Anschluss an die Berufsfachschule oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung (ab Sommer 1995)
17. Fachschule, zweijähriger Bildungsgang für Lebensmitteltechnik
in Verbindung mit Ergänzungsunterricht und Ergänzungsprüfung (ab Sommer 1996)
18. Besonderer Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Verbindung mit der polizeilichen Erstausbildung nach Landesrecht (ab Sommer 1998)
IX. Saarland
1. Fachschule für Sozialpädagogik in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1986)
2. Telekolleg II (ab Sommer 1982)
3. Zweijährige Höhere Handelsschule mit anschließendem mindestens einjährigem einschlägigen Praktikum in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder in einer öffentlichen Verwaltung (ab 1983)
4. Fachschule für Betriebswirtschaft in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung (ab Sommer 1987)
5. Fachschule für Technik, Fachrichtung
- Bautechnik
- Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik/Schwerpunkt Elektronik
- Haustechnik
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
- Hüttentechnik
- Kraftfahrzeugtechnik
- Maschinentechnik, Schwerpunkt Fertigung/Schwerpunkt Konstruktion
- Medizintechnik, Schwerpunkt Gerätetechnik/Schwerpunkt Elektronik
- Umweltschutztechnik, Schwerpunkt Labortechnik/Schwerpunkt Verfahrenstechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und einer Zusatzprüfung (ab Sommer 1990)
X. Schleswig-Holstein
1. Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge -
- Fachrichtung Chemie (ab 1995)
früher: chemisch-technische Assistenten (von 1981 bis 1994)
- Fachrichtung Elektronik (ab 1997)
- Fachrichtung Informatik (ab 1997)
früher: mathematisch-technische Assistenten (von 1981 bis 1996)
- Fachrichtung Physik (ab 1997)
früher: physikalisch-technische Assistenten (von 1981 bis 1996)
- Fachrichtung Sozialpädagogik (ab 1996)
- Fachrichtung Wirtschaft (Wirtschaftsassistentin/Wirtschaftsassistent6
Schwerpunkt Datenverarbeitung (ab 1997)
Schwerpunkt Fremdsprachen (ab 1981)
Schwerpunkt Sekretariat (ab 1981)
Schwerpunkt Fremdsprachen/Sekretariat (ab 1997)
Schwerpunkt Fremdsprachen/Touristik (ab 1997)
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung sowie mit anschließender einjähriger Fachpraxis.
2. Fachschule für Wirtschaft
- Fachrichtung Betriebswirtschaft (ab 1987)
Schwerpunkt Allgemeine Betriebswirtschaft
Schwerpunkt EDV-Organisation
Schwerpunkt Touristik
früher: Fachschule für Wirtschaft (von 1983 bis 1986)
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung.
3. Fachschule für Technik
- Fachrichtung Bautechnik (ab 1994)
Schwerpunkt Hochbau
Schwerpunkt Hochbau/Bauwerkerhaltung
Schwerpunkt Tiefbau
- Fachrichtung Elektrotechnik (ab 1994)
Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung
Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik
Schwerpunkt Datenverarbeitungstechnik
Schwerpunkt Industrieelektronik
- Fachrichtung Farb- und Lacktechnik (ab 1994)
- Fachrichtung Lebensmitteltechnik (ab 1994)
Schwerpunkt Konserventechnik und Fleischereitechnik
- Fachrichtung Holztechnik (ab 1994)
Schwerpunkt Holz- und Kunststoffverarbeitung
- Fachrichtung Maschinentechnik (ab 1994)
- Fachrichtung Medizintechnik (ab 1994)
- Fachrichtung Raumgestaltung und Innenausbau (ab 1994)
- Fachrichtung Informatik (ab 1994)
Schwerpunkt Technische Informatik
- Fachrichtung Umwelttechnik
Schwerpunkt Verfahrenstechnik (ab 1996)
Schwerpunkt Labortechnik (ab 1994)
Schwerpunkt Landschaftsökologie (ab 1994)
- Fachrichtung Chemietechnik (ab 1987)
früher: Fachschule für Chemotechnik (von 1981 bis 1986)
- Fachrichtung Vermessungstechnik (ab 1987)
- Fachrichtung Milchwirtschaft und Molkereitechnik (ab 1988)
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
4. Fachschule für Handwerkliches Gestalten (ab 1994)
- Schwerpunkt Bildhauerei
- Schwerpunkt Metall/Holz/Stein/Textil
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung.
5. Fachschule für Hauswirtschaft (von 1982 bis 1998)
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
6. Fachschule für Seefahrt (ab 1996)
- Fachrichtung Nautik
Ausbildungsgang Kapitän AM
- Fachrichtung Schiffbetriebstechnik
Schiffbetriebstechniker/-in CT
früher: Fachschule für Technik/
Schiffbetriebstechnik - CT (von 1983 bis 1995)
Schiffselektrotechniker/-in CE
früher: Fachschule für Seefahrt (von 1984 bis 1995)
Seeschifffahrt, Schwerpunkt Mittlere Fahrt
Seeschifffahrt, Schwerpunkt Mittlere Fahrt (verkürzt)
Funktechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung.
7. Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe (ab 1994)
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
8. Fachschule für ländliche Hauswirtschaft (ab 1997)
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
9. Fachschule für Sozialpädagogik (ab 1982)
- dreijähriger Ausbildungsgang -
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
10. Fachschule für Sonderpädagogik (ab 1987)
- dreijähriger Ausbildungsgang -
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung.
XI. Brandenburg
1. Telekolleg II (ab Sommer 1994)
2. Zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft, Bildungsgang Wirtschaftsassistentin/Wirtschaftsassistent, Schwerpunkt Betriebswirtschaft7
3. Fachschule, Typ
- Sozialwesen
- Technik
- Wirtschaft
sofern der Abschluss unter Bedingungen, die auch in Nordrhein-Westfalen zur Fachhochschulreife führen, erworben worden istSeite 5
XII. Sachsen
1. Fachschule für Technik, zweijähriger Bildungsgang, Fachrichtung
- Abfalltechnik
- Bautechnik
- Bekleidungstechnik
- Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik
- Chemietechnik
- Elektrotechnik
- Feinwerktechnik
- Geologietechnik
- Glastechnik
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
- Holztechnik
- Informatik
- Kälteanlagentechnik
- Kraftfahrzeugtechnik
- Lebensmitteltechnik
- Maschinentechnik
- Metallbautechnik
- Textiltechnik
- Umweltschutztechnik
- Versorgungstechnik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
2. Fachschule für Wirtschaft, zweijähriger Bildungsgang, Fachrichtung
- Betriebswirtschaft
- Holzbetriebswirtschaft
- Hotel- und Gaststättengewerbe
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
3. Fachschule für Sozialpädagogik, dreijähriger Bildungsgang
in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot und Zusatzprüfung
XIII. Mecklenburg-Vorpommern
1. Zwei- und dreijährige Fachschulen der Fachrichtungen
- Wirtschaft
- Agrartechnik
- Bautechnik
- Elektrotechnik
- Gartenbau
- Garten- und Landschaftsbau
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
- Kraftfahrzeugtechnik
- Maschinentechnik
- Medizintechnik
- Schiffbautechnik
- Umweltschutztechnik
- Nautik: Kapitän AM
- Schiffsbetriebstechnik: Schiffsbetriebstechniker CT
- Farbe, Gestaltung, Werbung
- Holzgestaltung
- Schmuck und Gerät
- Sozialpädagogik
jeweils in Verbindung mit einem zusätzlichen Unterrichtsangebot (Zusatzkurse) und Zusatzprüfung (ab Februar 1994)
XIV. Sachsen-Anhalt
1. Besonderer Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife für Absolventen der
- Fachschule - Heilerziehungspfleger
- Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technischer Assistent
jeweils (ab 1998)
XV. Thüringen
1. Höhere Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge
- Technische(r) Assistent(in) für Informatik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
Schwerpunkte: Technik, Softwaretechnik (ab Sommer 1996)
- Physikalisch-technische(r) Assistent(in) (eingerichtet seit dem 01.08.1991) (ab Sommer 1996)
- Assistent(in) für Automatisierungs- und
Computertechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1994) (ab Sommer 1997)
- Technische(r) Assistent(in) für Gestaltung (eingerichtet seit dem 01.08.1992) (ab Sommer 1996)
- Hauswirtschaftsassistent(in) (eingerichtet seit dem 01.08.1992) (ab Sommer 1996)
- Kaufmännische(r) Assistent(in) (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
Schwerpunkte: Rechnungswesen, Fremdsprachensekretariat, Sekretariat, Datenverarbeitung (ab Sommer 1996)
- Chemisch-technische(r) Assistent(in) (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
Schwerpunkte: Umweltanalytik, Labortechnik (ab Sommer 1996)
- Umweltschutztechnische(r) Assistent(in) (eingerichtet seit dem 01.08.1993) (ab Sommer 1996)
- Sozialassistent(in) (eingerichtet seit dem 01.08.1992) (ab Sommer 1996)
- Archivassistent(in) (eingerichtet seit dem 01.08.1993) (ab Sommer 1996)
- Dokumentationsassistent(in) (eingerichtet seit dem 01.08.1993) (ab Sommer 1996)
jeweils in Verbindung mit Ergänzungsunterricht und Ergänzungsprüfung und einem anschließenden mindestens einjährigen ununterbrochenen einschlägigen Praktikum in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder in einer öffentlichen Verwaltung; an die Stelle des Praktikums kann eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit treten.
2. Höhere Berufsfachschule - dreijährige Bildungsgänge
Fachbereich Medizin/Gesundheitswesen
- Medizinisch-technischer Laborassistent (MTLA) (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTRA) (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (MTFA) (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Diätassistent (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Logopäde (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Physiotherapeut (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Altenpfleger (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Motopäde (eingerichtet seit dem 01.08.1995)
jeweils in Verbindung mit Ergänzungsunterricht und Ergänzungsprüfung (ab Sommer 1996)
3. Berufsfachschule - dreijährige Bildungsgänge
Fachbereich Medizin/Gesundheitswesen
- Krankenschwester/Krankenpfleger (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Hebamme/Entbindungspfleger (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
jeweils in Verbindung mit Ergänzungsunterricht und Ergänzungsprüfung (ab Sommer 1996)
4. Fachschule - zweijährige und dreijährige Bildungsgänge
Fachbereich Technik (zweijährig)
- Abfalltechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Abwassertechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Augenoptik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Bautechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Drucktechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Elektrotechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Feinwerktechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Glastechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Hörgerätetechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Holztechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Informatik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Keramiktechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Kraftfahrzeugtechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Maschinentechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Medizintechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Metallbautechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Papiertechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Physiktechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Sanitärtechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Umweltschutztechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Verkehrstechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Vermessungstechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Wasserversorgungstechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Werkstofftechnik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
Fachbereich Wirtschaft (zweijährig)
- Betriebswirtschaft im medizinischen Bereich (eingerichtet seit dem 01.08.1995)
- Betriebswirtschaft/Wirtschaft (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Fremdenverkehrswirtschaft (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Hotel- und Gaststättengewerbe (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Informatik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Logistik (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
Fachbereich Gestaltung (dreijährig)
- Farbe, Gestaltung, Werbung (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Keramikgestaltung (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Spielzeuggestaltung
Fachbereich Gesundheit und Soziales (dreijährig)
- Erzieher (eingerichtet seit dem 01.08.1991)
- Heilerziehungspflege (ab 01.08.1996 dreijährig)
- Familienpflege (ab 01.08.1996 dreijährig)
jeweils in Verbindung mit Ergänzungsunterricht und Ergänzungsprüfung (ab Sommer 1996)
1 Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 11.06.1986 (GABl. NW. S. 367); RdErl. v. 14.05.1987 (GABl. NW. S. 319)
RdErl. v. 07.11.1989 (GABl. NW. S. 646); RdErl. v. 16.01.1991 (GABl. NW. I S. 32)
RdErl. v. 31.01.1992 (GABl. NW. I S. 50); RdErl. v. 30.11.1992 (GABl. NW. I 1993 S. 3)
RdErl. v. 13.05.1993 (GABl. NW. I S. 113); RdErl. v. 25.08.1993 (GABl. NW. I S. 206)
RdErl. v. 26.10.1993 (GABl. NW. I S. 253); RdErl. v. 12.10.1994 (GABl. NW. I S. 260)
RdErl. v. 06.05.1996 (GABl. NW. I S. 102); RdErl. v. 17.12.1996 (GABl. NW. I 1997 S. 22)
RdErl. v. 25.11.1997 (GABl. NW. 1 1998 S. 3); RdErl. v. 14.06.1999 (ABl. NRW. 1 S. 135)
RdErl. v. 25.05.2000 (ABl. NRW. 1 S. 159)
2 Die Zeugnisse dieser Bildungsgänge werden in Nordrhein-Westfalen aufgrund bilateraler Vereinbarungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem jeweiligen Bundesland als Nachweis der Fachhochschulreife anerkannt.
3 früher: Berufskolleg für Hauswirtschaft und Textilarbeit
4 bis Sommer 1992: Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft
5 Die Abschlusszeugnisse der ausgelaufenen Fachrichtungen
- Hauswirtschaft (ab Sommer 1984)
- Ländliche Hauswirtschaft
werden weiterhin anerkannt.
6 Die Abschlusszeugnisse der ausgelaufenen Fachrichtung Rechnungswesen und Organisation (von 1981 bis 1996) werden weiterhin anerkannt.
7 Die Zeugnisse dieser Bildungsgänge werden in Nordrhein-Westfalen aufgrund bilateraler Vereinbarungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem jeweiligen Bundesland als Nachweis der Fachhochschulreife anerkannt.