Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 6. November 2024 (ABl. NRW. 11/24)
Bezug:
Runderlass „Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Hinweise für den Schulbereich“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21. Dezember 2023 (ABl. NRW. 01/24)
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Der Bezugserlass wird für den Bereich der schwerbehinderten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung wie folgt geändert:
1. In Nummer 7.2 wird in der Klammer in Satz 2 nach der Angabe „räumlich“ die Angabe „- beispielsweise Aufteilung auf zwei Tage, Prüfung am Ende des Tages, verlängerte Pause“ eingefügt.
2. Der Nummer 13.4 wird folgender Satz angefügt: „Auf die Möglichkeit, weitere Vereinbarungen nach 18.1 zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der erforderlichen Aufgaben abzuschließen, wird ausdrücklich hingewiesen.“
3. In Nummer 15 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2034“ ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
ABI. NRW. 11/24