Zu BASS 11-02 Nr. 52
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 12. Juli 2024
Bezug:
Runderlass „Projekt Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grundschulen und Förderschulen“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 29. März 2023 (ABl. NRW. 04/23)
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Der Bezugserlass, der durch Runderlass „Änderung des Erlasses „Projekt Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grundschulen“ vom 5. Mai 2023 (ABl. NRW. 06/23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift sowie in Satz 1 wird nach dem Wort „Förderschulen“ die Angabe „sowie in den 5. und 6. Klassen an Hauptschulen und Realschulen“ eingefügt.
2. In Satz 4 wird die Angabe „2024/25“ durch die Angabe „2027/28“ ersetzt.
3. Nummer 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a. Nach dem Wort „Förderschulen“ wird die Angabe „sowie in den 5. und 6. Klassen an Hauptschulen und Realschulen“ eingefügt.
b. Nach dem Wort „Unterrichtswegen“ wird die Angabe „- bei der Bereitstellung, Verteilung und Einsammlung von Unterrichtsmaterialien und Unterlagen;“ eingefügt.
4. In Nummer 2 Satz 5 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
5. In Nummer 4 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABI. NRW. 11/24