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Zu BASS 15-25
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Zu BASS 15-4
Zu BASS 15-62
Zu BASS 15-63
Stufenübergreifende Unterrichtsvorgaben – alle Schulstufen
Richtlinien und Lehrpläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 18. Juli 2024 - 526 - 6.08.01-167065
Für die Bildungsgänge an der Grundschule, der Förderschule, der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule, der Sekundarschule, des Gymnasiums, der Weiterbildungskollegs sowie für die Gymnasiale Oberstufe werden hiermit Richtlinien gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.
Sie treten zum 1. August 2025 in Kraft.
Bereich/Fach | Bezeichnung |
Die Unterrichtsvorgabe ist veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator:
https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/
Die Schulen überprüfen auch auf Grundlage der oben genannten Vorgabe ihre schuleigenen Unterrichtsvorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.
Zum 31. Juli 2025 treten die nachstehenden Richtlinien außer Kraft.
Heft-Nr. | Bezeichnung | Fundstelle |
| Richtlinien Grundschule | 16.07.2008 (ABl. NRW. S. 411) |
| Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Hauptschule | 30.03.1989 (GABl. NW. S. 244) |
| Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Realschule | 20.08.1993 (GABl. NW. I S. 206 und in den Einzelheften) |
| Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Gesamtschule | 27.11.1998 (ABl. NRW. 1 01/99 S. 3) |
| Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Gymnasium | 08.02.1993 (GABl. NW. I S. 62) und in den Einzelheften |
| Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Gymnasiale Oberstufe | 03.03.1999 (ABl. NRW. 1 S. 58) |
| Richtlinien und Lehrpläne für den Unterricht an Abendgymnasien und Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife) – zweiter Bildungsweg |
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