Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben –
Sekundarstufe I
Richtlinien und Lehrpläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 3. September 2024 - 526 - 2022-0006851
Für die Sekundarstufe I an allen allgemeinbildenden Schulformen werden hiermit Vorgaben gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.
Sie treten zum 1. August 2025 in Kraft und entfalten beginnend mit der Klasse 5 im Schuljahr 2025/26 aufsteigend Gültigkeit. Den Schulen ist eine unterrichtliche Orientierung auch in den übrigen Jahrgangsstufen schon vorher freigestellt.
Bereich/Fach | Bezeichnung |
Praktische Philosophie | Kernlehrplan |
Die Unterrichtsvorgaben sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/
Die Schulen überprüfen auf Grundlage der oben genannten Vorgaben ihre schuleigenen Vorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.
Nachstehende Unterrichtsvorgaben treten zum 31. Juli 2025 auslaufend außer Kraft:
(BASS 15-21) Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben – Sekundarstufe I, Nummer 7, Kernlehrplan Praktische Philosophie, Heft-Nr. 5017, Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. Mai 2008 – 322 (ABl. NRW. S. 295).
ABI. NRW. 10/24