Zu BASS 15-37
Zweijährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten und die Fachhochschulreife
vermitteln und für einjährige Bildungsgänge der Fachoberschule, die berufliche Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und die Fachhochschulreife vemitteln
Fachbereich Technik und Gestaltung
Vorläufige Bildungspläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 9. September 2024 – 312 – 71.06.03.05 – 000002 2022-0002279-202204
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Fachoberschule werden hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.
Sie treten mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.
Die vorläufigen Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Mit Wirkung vom 1. August 2023 treten folgende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Technik sowie den Fachbereich Gestaltung in Kraft:
Fachbereich Technik |
Bildungsplan |
Katholische Religion |
Evangelische Religion |
Islamische Religionslehre |
Fachbereich Gestaltung |
Bildungsplan |
Katholische Religion |
Evangelische Religion |
Islamische Religionslehre |
Mit Wirkung vom 31. Juli 2023 treten nachfolgende Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung für den Fachbereich Technik sowie für den Fachbereich Gestaltung außer Kraft:
Fachbereich Technik und Gestaltung | ||
Heftnr. | Bildungsplan | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung |
4912 | Katholische Religion | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. |
4911 | Evangelische Religion | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. |
5026/ | Islamische Religionslehre | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. |