Die Fortbildungsmaßnahme bietet Lehrkräften Unterstützung bei der didaktisch begründeten Verknüpfung von Präsenz- und synchronem Distanzunterricht unter Nutzung digitaler Möglichkeiten. Mit einer Vielzahl an didaktischen, pädagogischen und organisatorischen Themenschwerpunkten werden spezifische Fragestellungen des jeweiligen Bildungsgangs behandelt. |
Zu BASS 20-22 Nr. 8
Änderung des Runderlasses
„Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte
der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal
(§§ 57 - 60 SchulG)“
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 2. September 2024
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In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlass vom 1. Juli 2024 (ABl. NRW. 07/24) geändert worden ist, wird in Anlage 5 nach dem Abschnitt I. folgender Wortlaut eingefügt:
„II. Fortbildungsmaßnahme zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht am Berufskolleg
Lehrkräfte an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen befinden sich hinsichtlich des digitalen und digital gestützten Unterrichtens in unterschiedlich weit entwickelten Prozessen. Vor diesem Hintergrund bietet die Fortbildungsmaßnahme Unterstützung bei der didaktisch begründeten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht. Sie ist als schulinterne Fortbildung angelegt, die sich an den konkreten Entwicklungsbedarfen eines Bildungsgangs ausrichtet.
Ziele
Die Maßnahme hat zum Ziel,
- ein gemeinsames Verständnis der Verknüpfung von Präsenz- und synchronen Distanzunterricht im Sinne des Blended Learning unter Nutzung digitaler Möglichkeiten zu entwickeln,
- Elemente des Unterrichtsprinzips Blended Learning zu kennen und für die Verknüpfung von Präsenz- und synchronen Distanzphasen unter Nutzung digitaler Möglichkeiten begründet einsetzen zu können,
- Rhythmisierungen von Phasen des Blended Learning zu kennen und zu reflektieren,
- Kenntnisse und Fertigkeiten der didaktischen Nutzung digitaler Tools zu erweitern und
- die kollegiale Kooperation im Bildungsgang zu stärken.
Inhalt
Die Fortbildung behandelt folgende Themenschwerpunkte:
- didaktische und organisatorische Entscheidungen bezüglich Zeit, Ort und Kommunikation des unterrichtlichen Geschehens,
- pädagogische und didaktische Ansätze und Lehr-Lern-Arrangements,
- pädagogische Innovation und Change-Management,
- Gelingensbedingungen und Gütekriterien von Lernangeboten und
- Bearbeitung spezifischer Fragestellungen des Bildungsgangs im Kontext von Blended Learning.
Umfang und Gliederung
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 24 Fortbildungsstunden. Sie gliedert sich in eine Auftaktveranstaltung im Umfang von acht Fortbildungsstunden, eine achtstündige und eine vierstündige Arbeitsphase sowie eine Abschluss- beziehungsweise Reflexionsveranstaltung im Umfang von vier Fortbildungsstunden.
Durchführung und Qualitätssicherung
Die Fortbildungsmaßnahme wird von Moderierenden der staatlichen Lehrerfortbildung durchgeführt. Sie wird regelmäßig evaluiert.
Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABI. NRW. 09/24