Zu BASS 15-37
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss
nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife oder
zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten und zum schulischen Teil der
Fachhochschulreife führen
(§22 Absatz 5 Nummer 2 SchulG)
Fachbereich Gestaltung
Bildungspläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 2. Juli 2024 – 312 – 71.06.03.03-000002-2024-3706
Für die in der Anlage C 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Berufsfachschule werden hiermit Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.
Die gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14. Oktober 2019 (ABl. NRW. 11/19) und 20. April 2022 (ABl. NRW. 05/22) in Kraft gesetzten vorläufigen Bildungspläne werden am 1. August 2024 (endgültig) in Kraft gesetzt.
Die Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Am 1. August 2024 treten folgende Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung in Kraft:
Bildungsgänge der Berufsfachschule nach § 2 Nummer 3 Anlage C der APO-BK |
Fachbereich Gestaltung |
Deutsch/Kommunikation |
Englisch |
Gestaltungslehre |
Gestaltungstechnik |
Mathematik |
Physik |
Politik/Gesellschaftslehre |
Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache |
Sport/Gesundheitsförderung |
Wirtschaftslehre |
Islamische Religionslehre |
Praktische Philosophie |
Evangelische Religionslehre |
Katholische Religionslehre |
Tabelle 1: Am 1. August 2024 in Kraft tretende Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung
Mit Ablauf des 31. Juli 2024 treten vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung außer Kraft:
Tabelle 2: Mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft tretende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung