Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Lehrkräfte, die nach einem Seiteneinstieg in der Primarstufe oder der Sekundarstufe I unterrichten und die Pädagogische Einführung absolviert haben. Sie baut inhaltlich auf die Pädagogische Einführung auf und ermöglicht eine vertiefende Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis. Im Vordergrund stehen daher der Praxisbezug und die Erweiterung des Repertoires an Handlungsstrategien für eine differenzierende, aktivierende und effektive Unterrichtsführung. Hierbei finden durchgehend auch relevante Aspekte des Gemeinsamen Lernens Berücksichtigung. Über die Reflexion gewohnter Handlungsmuster werden alternative Handlungskonzepte entwickelt. Gerade Konflikte und herausfordernde Situationen erfahren so eine Neubewertung. Zur nachhaltigen Verankerung werden professionelle Lerngemeinschaften und kollegiale Unterstützungsstrukturen thematisiert. Die Fortbildung wird im Blended-Learning-Format angeboten. Entsprechend kommt die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung. |
Zu BASS 20-22 Nr. 8
Änderung des Runderlasses
„Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte
der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)“
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 1. Juli 2024 (ABl. NRW. 07/24)
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In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 06. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlass vom 18. Dezember 2023 (Sonderausgabe ABl. NRW. 01/24) geändert worden ist, wird der Anlage 1 folgender Wortlaut angefügt:
„XXI
Praxisunterstützende Fortbildungsmaßnahme
zur Vertiefung der Pädagogischen Einführung
Ziele
Im Vordergrund steht daher der Praxisbezug und die Erweiterung des Repertoires an Handlungsstrategien für eine differenzierende, aktivierende und effektive Unterrichtsführung. Hierbei finden durchgehend auch relevante Aspekte für das Gemeinsame Lernen Berücksichtigung. Über die Reflexion gewohnter Handlungsmuster werden alternative Handlungskonzepte entwickelt. Gerade Konflikte und herausfordernde Situationen erfahren so eine Neubewertung. Zur nachhaltigen Verankerung werden professionelle Lerngemeinschaften und kollegiale Unterstützungsstrukturen thematisiert.
Inhalte
Die Fortbildung ist modular aufgebaut und vollständig zu absolvieren.
Modul „Rollenklarheit und Classroom Management“
- Professioneller Umgang mit beruflichen Anforderungen
- Berufsfeld als Lernaufgabe
- Haltung
- Klassenraumgestaltung
- Regeln und Rituale
- Störungsprävention im Klassenraum
Modul „Kognitive Aktivierung und Lernmotivation“
- Neurobiologische Hintergründe des Lernens
- Problemorientiert, anwendungsorientiert, erfahrungsbezogen fordern und fördern
- Individuelles und selbstständiges Lernen
- Methodenvielfalt und Einsatz von Medien und Arbeitsmitteln, offene Aufgaben
- Transparenz und Passung von Zielen, Inhalten, Methoden und Medien
- Anschlussfähigkeit
Modul „Heterogenität im Klassenraum“
- Bereiche von und Umgang mit Heterogenität
- Dimensionen der Schülerorientierung
- Möglichkeiten der Differenzierung
- Lernausgangsanalysen und Diagnostik
- Individuelle Förderung
- Geschlechtersensible Bildung
Modul „Kommunikation und Beratung“
- Individuelle Rückmeldungen zur Lernentwicklung und zu Leistungen, Feedbackprozesse
- Beratung von Schülerinnen und Schülern zu Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsangelegenheiten sowie Elternberatung
Modul „Resilienz“
- Professionelle Bewältigung belastender Anforderungen
- Arbeiten im Team
- Konzepte zur Gesundheitsförderung für Lehrkräfte
- Außerschulische Unterstützungsangebote
Modul „Herausforderndem Verhalten verstehend begegnen“
- Bindungstheorie
- Circle of Courage
- Stressvulnerabilitätsmodell und Psychodynamik
- Anti-Aggressions-Programme
Gestaltung und Durchführung
Die Fortbildungsmaßnahme wird für Lehrkräfte der Primarstufe und für Lehrkräfte der Sekundarstufe I getrennt angeboten. Sie umfasst 65 Fortbildungsstunden und wird im Blended-Learning-Format durchgeführt.
Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Qualitätssicherung
Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer und gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme weiterentwickelt.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 07/24