Zu BASS 13-33 Nr. 8.1
Berufskolleg;
Vorgaben zu den unterrichtlichen
Voraussetzungen für die zentral gestellten
schriftlichen Prüfungen im Abitur
an Beruflichen Gymnasien
(Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D)
im Jahr 2027 [Vorgaben für die Abiturprüfung]
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 10. Juli 2024
Bezug:
§ 2 Abs. 1 der Anlage D APO-BK; Anlage D 1 bis D 28 (BASS 13-33 Nr. 1.1)
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Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2027 an den Beruflichen Gymnasien in den Berufskollegs werden Vorgaben erlassen.
Diese Vorgaben für die Abiturprüfung stehen im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung
Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsportal zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.
Die Vorgaben für die Abiturprüfungen 2027 sind allen an der didaktischen Planung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek unter anderem für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme beziehungsweise zur Ausleihe verfügbar zu halten.
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Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Runderlass „Berufskolleg; Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen im Abitur an Beruflichen Gymnasien (Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D) im Jahr 2024; Vorgaben für die Abiturprüfung“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 27. Juli 2021 (ABl. NRW. 09/21) außer Kraft.
ABl. NRW. 07/24