Förderschwerpunkt
Hören und Kommunikation
an Förderschulen und Schwerpunktschulen -
Richtlinien und Lehrpläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 13. Mai 2024 - 526 - 2023-0008051
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Für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation an Förderschulen und Schwerpunktschulen werden hiermit Vorgaben gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.
Bereich/Fach | Bezeichnung |
Deutsche Gebärdensprache (DGS) |
Die Unterrichtsvorgaben sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/
Die Schulen überprüfen auf Grundlage der o.g. Vorgaben ihre schuleigenen Vorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.
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Die Unterrichtsvorgaben treten zum 01. August 2024 in Kraft.