Vorgaben für das Abitur 2027
Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in die gymnasiale Oberstufe eintreten, werden zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2027 Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen erlassen. |
Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2027
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 2. Juni 2024 – 525-6.03.15.06-99815
Bezugserlass:
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 15. Juni 2020 (ABl. NRW. 07/20)
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Der Bezugserlass, der zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 19. Juni 2023 (ABl. NRW. 07/23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Bezeichnung des Erlasses wird wie folgt gefasst: „Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2025, 2026 und 2027“.
2. Die Nummer 1 wird gestrichen.
3. Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 1.
4. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.
5. Nach der neuen Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3 Abitur 2027
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2027 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen stehen zu Beginn der Einführungsphase auf der Internetseite https://www.standardsicherung.nrw.de zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Im Prüfungsjahr 2027 gelten die in den jeweiligen fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs | Besonderheiten |
Deutsch | 315 Minuten inklusive Auswahlzeit | 255 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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moderne Fremdsprachen (neu einsetzend) |
| 255 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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moderne Fremdsprachen (LK und GK (f)) | 315 Minuten inklusive Auswahlzeit | 285 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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alte Sprachen (neu einsetzend) |
| 210 Minuten |
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alte Sprachen (LK und GK (f)) | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Kunst | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit | Für Prüflinge, die die Aufgabenart I wählen, kann die Arbeitszeit um 60 Minuten erhöht werden. |
Musik | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit | Für Prüflinge, die die Gestaltungsaufgabe wählen, wird die Arbeitszeit um 60 Minuten verlängert. |
Gesellschaftswissenschaften | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Religionslehre/ -unterricht | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Mathematik | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 255 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Biologie, Chemie, Physik | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 255 Minuten inklusive Auswahlzeit | Wenn die Aufgaben fachpraktische Anteile enthalten, kann sich die Gesamtarbeitszeit erhöhen. Der zusätzliche Zeitaufwand wird verbindlich in der Aufgabe ausgewiesen. |
Ernährungslehre, Informatik, Technik | 270 Minuten | 225 Minuten |
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Sport | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Tabelle 1: Vorgaben für das Prüfungsjahr 2027
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl vorgelegten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind. In den Naturwissenschaften beginnt die Arbeitszeit unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist.
Die Arbeitszeit darf nicht durch eine Pause unterbrochen werden.
Gemäß Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2027 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
2 Inkrafttreten
Der Runderlass tritt am 1. August 2024 in Kraft.