Termine
für die Zentralen Prüfungen 10
im Schuljahr 2025/2026
an Hauptschulen, Realschulen,
Gesamtschulen, Sekundarschulen,
Gemeinschaftsschulen, Primusschulen,
Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI)
und Förderschulen,
am Ende des 4. Semesters an
Weiterbildungskollegs mit Bildungsgang
Abendrealschule und am Ende der Klasse 11
an Waldorfschulen sowie an
Waldorf-Förderschulen
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 02. Juni 2024
Bezug:
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 31. Mai 2022 (ABl. NRW. 06/22)
1
Der Bezugserlass, der zuletzt durch den Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23. Juni 2023 (ABl. NRW. 07/23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Erlassbezeichnung wird die Angabe „2023/2024“ gestrichen und nach der Angabe „2024/2025“ die Angabe „und 2025/2026“ eingefügt.
2. Die Abschnitte „Prüfungstermine für die Abendrealschule im Wintersemester 2023“ und „Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2023/2024 bzw. des Sommersemesters 2024“ werden gestrichen.
3. Folgender Wortlaut wird angefügt:
„Prüfungstermine für die Weiterbildungskollegs
mit Bildungsgang Abendrealschule im Wintersemester 2025
Für Studierende, die sich im Wintersemester 2025 (1. Halbjahr des Schuljahres 2025/26) im 4. Semester befinden, werden für die Zentralen Prüfungen folgende Termine festgesetzt:
Schriftliche Prüfungen: | |
Deutsch | Donnerstag, 27. November 2025 |
Englisch | Dienstag, 2. Dezember 2025 |
Mathematik | Donnerstag, 4. Dezember 2025 |
Nachschreibtermine für schriftliche Prüfungen: | |
Deutsch | Dienstag, 9. Dezember 2025 |
Englisch | Donnerstag, 11. Dezember 2025 |
Mathematik | Dienstag, 16. Dezember 2025 |
Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten: | Donnerstag, 8. Januar 2026 |
Mündliche Prüfungen: | |
1. Tag | Donnerstag, 15. Januar 20261 |
letzter Tag | Freitag, 23. Januar 2026 |
Tabelle 1: Prüfungstermine Wintersemester 2025
Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.2
Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2025/26
beziehungsweise des Sommersemesters 2026
(für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)
Schriftliche Prüfungen: | |
Deutsch | Mittwoch, 13. Mai 2026 |
Englisch | Dienstag, 19. Mai 2026 |
Mathematik | Donnerstag, 28. Mai 20263 |
Nachschreibtermine für schriftliche Prüfungen: | |
Deutsch | Dienstag, 2. Juni 2026 |
Englisch | Mittwoch, 3. Juni 2026 |
Mathematik | Dienstag, 9. Juni 2026 |
Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten: | Dienstag, 16. Juni 2026 |
Mündliche Prüfungen: | |
1. Tag | Mittwoch, 24. Juni 2026 |
Letzter Tag | Freitag, 3. Juli 2026 |
Tabelle 2: Termine für die Zentralen Prüfungen am Schuljahresende 2025/26 bzw. zum Ende des Sommersemesters 2026
Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.
Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, pruefungen10@qua-lis.nrw.de ).“
2 Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
1 Schülerinnen und Schüler syrisch-orthodoxen Glaubens sollten bedingt durch einen Feiertag erst an einem Tag nach dem 15. Januar 2026 geprüft werden.
2 Schülerinnen und Schüler orthodoxen Glaubens sollten bedingt durch einen Feiertag nicht am 19. Januar 2026 geprüft werden.
3 Für Schülerinnen und Schüler islamischen Glaubens können Schulleitungen bedingt durch einen Feiertag auf Antrag eine Befreiung vom Unterricht und somit auch von der Prüfung für einen Tag gewähren und die Teilnahme am zentralen Nachschreibtermin zulassen. (BASS Nr. 12-52)