Im Rahmen der vorgesehenen jährlichen Dynamisierung der Elternbeiträge wird der Erlass angepasst. |
Zu BASS 12-63 Nr. 2
Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote im Primarbereich und
Sekundarstufe I; Änderung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 27. März 2024
Bezug:
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)
1
Der Bezugserlass, der zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 7. Dezember 2022 (ABl. NRW. 12/22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Nummer 8.2 wird wie folgt gefasst:
2
Dieser Runderlass tritt am 1. August 2024 in Kraft.
ABI. NRW. 04/24