Die redaktionelle Änderung des Zeugnisformulars zur Bildung jeweils einer Gesamtnote für die Lernbereiche Naturwissenschaften und Gesellschaftslehre wird im Zuge des ersten Abschlussjahrgangs der 10. Klasse am G9-Gymnasium zum Ende des Schuljahres 2023/2024 notwendig. Die Änderung der Verwaltungsvorschriften erfolgt infolge der Verordnungsänderungen im Zuge der Umsetzung des 13. sowie des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes. |
Zu BASS 13-21 Nr.1.2
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung über die Ausbildung
und die Abschlussprüfungen in der
Sekundarstufe I (VVzAPO-S I);
Änderung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 20. März 2024 - 226-2024-0001327
Bezug:
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28. Juni 2019 (ABl. NRW. 08/19)
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Der Bezugserlass, der zuletzt durch Runderlass vom 22. Dezember 2023 (ABl. NRW. 01/24) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Anlage 36 -Seite 2- wird im Lernbereich Gesellschaftslehre anstelle der Einzelnoten für die Fächer Geschichte, Erdkunde und Wirtschaft- Politik sowie im Lernbereich Naturwissenschaften anstelle der Einzelnoten für die Fächer Biologie, Chemie und Physik jeweils eine Lernbereichsnote ausgewiesen.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABI. NRW. 04/24