Zu BASS 15-36
Sekundarstufe II – Berufskolleg;
Bildungsgänge,
die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht
und zum Mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und
Abschlüssen der Sekundarstufe I führen
(Anlage B der APO-BK)
Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales
Inkraftsetzung des vorläufigen Bildungsplans
„Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich
geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung,
Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 29. Februar 2024 - 313/2024-0000911
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurde ein neuer vorläufiger Bildungsplan mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Der in Anlage 1 aufgeführte neue vorläufige Bildungsplan für den neuen Bildungsgang in dem Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales wird hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Er tritt am 1. August 2024 in Kraft.
Der vorläufige Bildungsplan wird im Bildungsportal unter www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Anlage 1
Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales |
Bildungsgang |
Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder |
ABI. NRW. 03/24