Verlängerung Runderlass
„Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im
öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen -
Hinweise für den Schulbereich“
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 21. Dezember 2023
1 Verlängerung
Der Runderlass „Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Hinweise für den Schulbereich“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14. Mai 2020 (ABl. NRW. 06/20) wird wie folgt geändert:
In Nummer 15 wird die Angabe „31. Dezember 2023“ durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt.
2 Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
ABI. NRW. 01/24