Sprachbildung als Herausbildung allgemeinsprachlicher und auch fachbezogener sprachlicher Kompetenzen ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bildungsgänge und Unterrichtsfächer am Berufskolleg betrifft. Die Fortbildungsreihe richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule und an Angehörige der Schulaufsicht, die im Bereich der durchgängigen Sprachbildung am Berufskolleg tätig sind. |
Zu BASS 20-22 Nr. 8
Änderung des Runderlasses
„Fort- und Weiterbildung; Strukturen und
Inhalte der Fort- und Weiterbildung
für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)“
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 10. Oktober 2023 - 424-01.08.01.03-000017
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In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 06. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlass vom 15. Dezember 2022 (ABl. NRW. 01/23) geändert worden ist, wird der Anlage 1 folgende Nummer XX angefügt:
„XX. Durchgängige Sprachbildung am Berufskolleg
Die digitale Fortbildungsreihe richtet sich an das Schulpersonal (Lehrkräfte, pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schulleitungen), das im Bereich der durchgängigen Sprachbildung am Berufskolleg tätig ist. Auch Angehörige der Schulaufsicht, bei denen ein dienstliches Interesse an der Thematik besteht, können an der Maßnahme teilnehmen.
Die Fortbildungsreihe vermittelt zur Erweiterung der Fachkenntnisse fach- und bildungsgangspezifische Impulse zur Sprachbildung sowie Praxisbeispiele und bietet Austauschmöglichkeiten. Sie gliedert sich in vier Bausteine sowie einen Reflexionsworkshop:
1. Auftaktveranstaltung
2. Workshopangebot
3. Praxisbeispiele von Schulen
4. Abschlussveranstaltung
5. Reflexionsworkshop
Die Maßnahme findet in der Regel jährlich unter der Federführung einer Bezirksregierung (Dezernat 46) statt und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen. Sie wird von Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung – ggf. unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten sowie von Lehrkräften (Praxisbeispiele) – als landesweites Angebot durchgeführt.
Die Teilnahme an den einzelnen Bausteinen sowie am Reflexionsworkshop kann frei gewählt werden, die voraussichtliche mittlere Bearbeitungsdauer der einzelnen Bausteine ist den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Anmeldemodalitäten werden im Vorfeld bekanntgegeben.
Zur Qualitätssicherung werden alle Bausteine und Workshops fortlaufend evaluiert. Auf Basis der ermittelten Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer Herausforderungen wird das Konzept regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABI. NRW. Sonderausgabe 10/23