Die Änderung der Verwaltungsvorschriften ermöglicht die Ausstellung geschlechtsneutraler Zeugnisse und Bescheinigungen am Berufskolleg. |
Änderung
von Verwaltungsvorschriften zu
Prüfungsordnungen beziehungsweise
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 10. September 2023 - 312 - 71.01.07.02-000020
Bezug:
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) vom 19. Juni 2000 (ABl. NRW. 1 S. 182)
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Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Der VV zu § 9 Absatz 2 APO-BK wird folgende neue VV 9.2.9 angefügt:
„Personen mit dem Geschlecht „divers“ beziehungsweise Personen ohne Geschlechtsangabe erhalten geschlechtsneutrale Zeugnisse und Bescheinigungen.“
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Dieser Runderlass tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
ABl. NRW. 09/23