Damit nicht-binäre Menschen geschlechtsneutral formulierte Zeugnisse und weitere personenbezogene Dokumente erhalten, werden die Verwaltungsvorschriften der Ausbildungsordnung Grundschule und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) zum Schuljahr 2023/2024 entsprechend geändert. Ergänzend erfolgt eine redaktionelle Änderung der Überweisungszeugnisse hinsichtlich der Vollzeitschulpflicht sowie eine Konkretisierung der Entscheidungsbefugnis zur Bandbreitenregelung für Klassenarbeiten in den Verwaltungsvorschriften zur APO-S I. |
Zu BASS 13-11 Nr. 1.2
Zu BASS 13-21 Nr. 1.2
Verwaltungsvorschriften
zur Ausbildungsordnung Grundschule (VVzAO-GS) und zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Sekundarstufe I (VVzAPO-S I);
Änderung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 6. September 2023 – 226-2023-0005751
Bezug:
1. Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VVzAO-GS) – Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 19. Mai 2005 (ABl. NRW. S. 201)
2. Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) – Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28. Juni 2019 (ABl. NRW. 08/19)
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I
Der Bezugserlass zu 1., der zuletzt durch Runderlass vom 6. Dezember 2022 (ABl. NRW. 12/22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach der VV 1.5.8 zu § 1 Absatz 5 wird folgende neue VV 1.5.9 angefügt:
„Personen mit dem Geschlecht „divers“ und ohne Geschlechtsangabe erhalten geschlechtsneutrale Empfehlungen und Mitteilungen.“
2. Der VV 6.1.1 zu § 6 Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Personen mit dem Geschlecht „divers“ und ohne Geschlechtsangabe erhalten geschlechtsneutrale Zeugnisse.“
3. In der VV 7.2 zu § 7 Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:
„Personen mit dem Geschlecht „divers“ und ohne Geschlechtsangabe erhalten geschlechtsneutrale Empfehlungen.“
4. Der VV zu § 8 wird folgende neue VV 8.3 angefügt:
„8.3 zu Absatz 3
Personen mit dem Geschlecht „divers“ und ohne Geschlechtsangabe erhalten geschlechtsneutrale Empfehlungen.“
II
Der Bezugserlass zu 2., der zuletzt durch Runderlass vom 31. Juli 2023 (ABl. NRW. 08/23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der VV 6.1.1 zu § 6 Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Über die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten entscheidet die Fachkonferenz im Rahmen der festgelegten Bandbreiten.“
2. In der VV 7.1.1 zu § 7 Absatz 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt:
„Personen mit dem Geschlecht „divers“ und ohne Geschlechtsangabe erhalten geschlechtsneutrale Zeugnisse.“
3. Der VV 7.2 zu § 7 Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Personen mit dem Geschlecht „divers“ und ohne Geschlechtsangabe erhalten geschlechtsneutrale Bescheinigungen.“
4. Der VV 7.4 zu § 7 Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Personen mit dem Geschlecht „divers“ und ohne Geschlechtsangabe erhalten geschlechtsneutrale Mitteilungen.“
5. Der VV 8.1 zu § 8 Absatz 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Personen mit dem Geschlecht „divers“ und ohne Geschlechtsangabe erhalten geschlechtsneutrale Mitteilungen.“
6. In den Anlagen 14 b und c sowie 27 b und c zur VVzAPO-S I wird in Angleichung an die übrigen Überweisungszeugnisse in der Sekundarstufe I nach dem Wort „Stunden“ der folgende Satz eingefügt:
„Die Vollzeitschulpflicht wurde erfüllt/nicht erfüllt.1“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 09/23