Zu BASS 20-22 Nr. 15
Abschluss und Veröffentlichung
einer Dienstvereinbarung
mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz
digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Hauptpersonalräten für Lehrkräfte an Förderschulen und Klinikschulen, Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs sowie Berufskollegs sind gemäß § 70 Landespersonalvertretungsgesetz NRW Dienstvereinbarungen zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung geschlossen worden.
Der Text der Dienstvereinbarung und die dazugehörige Anlage sind unter https://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/Fortbildung/Onlineangebote/Dienstvereinbarung/ veröffentlicht.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.