Termine
für die zentralen Prüfungen im Schuljahr 2024/2025
am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen,
Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen,
Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) und
Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 23. Juni 2023 - Az.: 513-6.03.15.06-95158
Bezug:
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 31. Mai 2022 (ABl. NRW. 06/22)
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Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. In der Erlassbezeichnung wird nach der Angabe „2023/2024“ die Angabe „und 2024/2025“ eingefügt.
2. Nach dem Abschnitt „Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2023/2024 bzw. des Sommersemesters 2024“ werden folgende Abschnitte eingefügt:
„Prüfungstermine
für die Abendrealschule im Wintersemester 2024
Für Studierende, die sich im Wintersemester 2024 (1. Halbjahr des Schuljahres 2024/25) im 4. Semester befinden, werden für die zentralen Prüfungen folgende Termine festgesetzt:
Schriftliche Prüfungen: | |
Deutsch | Donnerstag, 28. November 2024 |
Englisch | Dienstag, 3. Dezember 2024 |
Mathematik | Donnerstag, 5. Dezember 2024 |
Nachschreibtermine für schriftliche Prüfungen: | |
Deutsch | Dienstag, 10. Dezember 2024 |
Englisch | Donnerstag, 12. Dezember 2024 |
Mathematik | Dienstag, 17. Dezember 2024 |
Bekanntgabe der | Mittwoch, 8. Januar 2025 |
Mündliche Prüfung: | |
1. Tag | Mittwoch, 15. Januar 20251 |
letzter Tag | Freitag, 24. Januar 2025 |
1) Schülerinnen und Schüler syrisch-orthodoxen Glaubens sollten bedingt durch einen Feiertag erst an einem Tag nach dem 15. Januar 2025 geprüft werden. | |
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Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.
Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, pruefungen10@qua-lis.nrw.de).
Prüfungstermine
am Ende des Schuljahres 2024/2025
bzw. des Sommersemesters 2025
(für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)
Schriftliche Prüfungen: | |
Deutsch | Dienstag, 27. Mai 2025 |
Englisch | Dienstag, 03. Juni 20252 |
Mathematik | Donnerstag, 05. Juni 2025 |
Nachschreibtermine für schriftliche Prüfungen: | |
Deutsch | Donnerstag, 12. Juni 2025 |
Englisch | Freitag, 13. Juni 2025 |
Mathematik | Dienstag, 17. Juni 2025 |
Bekanntgabe der | Montag, 23. Juni 2025 |
Mündliche Prüfung: | |
1. Tag | Dienstag, 01. Juli 2025 |
letzter Tag | Dienstag, 08. Juli 2025 |
2) Schulleitungen können Schülerinnen und Schüler jüdischen Glaubens bedingt durch einen Feiertag auf Antrag eine Befreiung vom Unterricht und somit auch von der Prüfung an diesem Tag gewähren und die Teilnahme am Nachschreibtermin zulassen. (BASS 12-52 Nr. 1) | |
Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.
Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, pruefungen10@qua-lis.nrw.de).“
2 Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig treten die Runderlasse „Termine für die zentralen Prüfungen im Schuljahr 2021/2022 am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen, Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen“ vom 26. Mai 2020 und „Termine für die zentralen Prüfungen im Schuljahr 2022/2023 am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen, Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen“ vom 19. Mai 2021 des Ministeriums für Schule und Bildung außer Kraft.
ABl. NRW. 07/23