Sekundarstufe I – Gymnasium
Richtlinien und Lehrpläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 24. Mai 2023 - 526 – 2022-12-0003750
Für das Gymnasium wird hiermit der Kernlehrplan Informatik Wahlpflichtunterricht gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.
Er tritt zum 1. August 2023 in Kraft. Für die Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang G8 entwickelt der vorliegende Kernlehrplan seine Gültigkeit zum 1. August 2024 aufsteigend ab Klasse 8. Für die Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang G9 erfährt der Kernlehrplan seine Gültigkeit zum 1. August 2025 aufsteigend ab Klasse 9.
Den Schulen ist es freigestellt, diesen neuen Kernlehrplan schon vorher als Grundlage für den Unterricht zu verwenden.
Bereich/Fach | Bezeichnung |
Informatik Wahlpflichtunterricht | Kernlehrplan |
Die Unterrichtsvorgaben sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/
Die Schulen überprüfen auf Grundlage der o.g. Vorgaben ihre schuleigenen Vorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.
Die Richtlinien für das Gymnasium, Runderlass des Kultusministeriums vom 8. Februar 1993, (G)ABl. NRW. I, veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.
Zum 31. Juli 2024 tritt der nachstehende Kernlehrplan beginnend mit Klasse 9 außer Kraft.
Heft-Nr. | Bereich/Fach | Fundstelle |
34241 | Wahlpflichtfach Informatik | 23.06.2019 (ABl. NRW. 07/19) |
ABl. NRW. 07/23