Sekundarstufe I – Hauptschule
Richtlinien und Lehrpläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 24. Mai 2023 - 526 - 2022-12-0003750
Für die Hauptschule wird hiermit der Kernlehrplan Informatik Wahlpflichtunterricht gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.
Er tritt zum 1. August 2023 in Kraft, entwickelt zum 1. August 2024 aufsteigend ab Klasse 7 unterrichtliche Gültigkeit. Den Schulen ist es freigestellt, diesen neuen Kernlehrplan schon vorher als Grundlage für den Unterricht zu verwenden.
Bereich/Fach | Bezeichnung |
Informatik Wahlpflichtunterricht | Kernlehrplan |
Die Unterrichtsvorgaben sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/
Die Schulen überprüfen auf Grundlage der o.g. Vorgaben ihre schuleigenen Vorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.
Die Richtlinien für die Hauptschule, Runderlass des Kultusministeriums vom 30. März 1989, (G)ABl. NRW. I, veröffentlicht online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ gelten unverändert fort.
Zum 31. Juli 2023 werden die nachstehenden Unterrichtsempfehlungen aufgehoben.
Bezeichnung | Bereich/Fach | Fundstelle |
Unterrichtsempfehlungen | Informatik – Wahlpflichtunterricht | 10.01.1994 |
ABl. NRW. 07/23