Berufskolleg;
Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen
im Abitur an Beruflichen Gymnasien
(Bildungsgängen D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D)
im Jahr 2026;
Vorgaben für die Abiturprüfung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 26. Juni 2023 – 312-6.04.05-29042
Bezug:
§ 2 Abs. 1 der Anlage D APO-BK; Anlage D 1 bis D 28
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Abitur 2026
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2026 an den Beruflichen Gymnasien in den Berufskollegs werden Vorgaben erlassen.
Diese Vorgaben für die Abiturprüfung stehen im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches-gymnasium/uebersicht/aktuelles.php) zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsportal zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.
Die Vorgaben für die Abiturprüfungen 2026 sind allen an der didaktischen Planung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
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Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Runderlass „Berufskolleg; Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen im Abitur an Beruflichen Gymnasien (Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D) im Jahr 2023; Vorgaben für die Abiturprüfung“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 26. Juni 2020 (ABl. NRW. 07/20) außer Kraft.
ABl. NRW. 07/23