Vorgaben
für die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2026
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 19. Juni 2023 – 525-6.03.15.06-99815
Bezugserlass:
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 15. Juni 2020 (ABl. NRW. 07/20)
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Der Bezugserlass, der zuletzt durch den Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 24. Juni 2022 (ABl. NRW. 07/22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Bezeichnung des Erlasses wird wie folgt gefasst: „Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2024, 2025 und 2026“
2. Die Nummer 1 wird gestrichen.
3. Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 1.
4. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.
5. Nach der neuen Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3 Abitur 2026
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2026 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen stehen auf der Internetseite https://www.standardsicherung.nrw.de zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
In 2026 gelten die in den jeweiligen fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs | Besonderheiten |
Deutsch | 315 Minuten inklusive Auswahlzeit | 255 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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moderne Fremdsprachen | 315 Minuten inklusive Auswahlzeit | 285 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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moderne Fremdsprachen |
| 255 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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alte Sprachen | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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alte Sprachen |
| 210 Minuten
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Kunst | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit | Für Prüflinge, die die Aufgabenart I wählen, kann die Arbeitszeit um 60 Minuten erhöht werden. |
Musik | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit | Für Prüflinge, die die Gestaltungsaufgabe wählen, wird die Arbeitszeit um 60 Minuten verlängert. |
Gesellschafts- | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Religionslehre/ | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 240 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Mathematik | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 255 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Biologie, Chemie, Physik | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit | 255 Minuten inklusive Auswahlzeit | Wenn die Aufgaben fachpraktische Anteile enthalten, kann sich die Gesamtarbeitszeit erhöhen. Der zusätzliche Zeitaufwand wird verbindlich in der Aufgabe ausgewiesen. |
Ernährungslehre, Informatik Technik | 270 Minuten | 225 Minuten |
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Sport | 300 Minuten inklusive Auswahlzeit |
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Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl vorgelegten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind. In den Naturwissenschaften beginnt die Arbeitszeit unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist.
Gemäß Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2026 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorfschulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.“
2 Inkrafttreten
Der Runderlass tritt am 1. August 2023 in Kraft.
ABl. NRW. 07/23