Änderung des Erlasses
„Projekt Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an
Grundschulen“ vom 29. März 2023
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
vom 5. Mai 2023 - 512-2023-0002832
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Der Runderlass „Projekt Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grundschulen“ vom 29. März 2023 (ABl. NRW. 04/23; BASS 11-02 Nr. 52) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift sowie im ersten Satz des Erlasses und in Satz 4 von Nummer 1 des Runderlasses werden nach dem Wort „Grundschulen“ die Wörter „und Förderschulen“ eingefügt.
2. In Nummer 2 wird nach Satz 6 folgender Satz eingefügt: „Abweichend davon sind an Schulen mit einem gebundenen oder erweiterten Ganztagsbetrieb in Abhängigkeit von den tatsächlichen Unterrichtszeiten der jeweiligen Schule Beschäftigungsverhältnisse bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer oder eines Vollzeitbeschäftigten möglich.“
3. In Nummer 3 wird Satz 4 wie folgt gefasst: „Die Verteilung erfolgt verbindlich zwischen der Alltagshelferin oder dem Alltagshelfer und der Schulleiterin oder dem Schulleiter.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 06/2023