Aufhebung des Runderlasses „Gebrauch von graphikfähigen Taschenrechnern im Mathematikunterricht der gymnasialen Oberstufe und des Beruflichen Gymnasiums“
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung Vom 1. Mai 2023 (ABl. NRW. 05/23)
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Der Runderlass „Gebrauch von graphikfähigen Taschenrechnern im Mathematikunterricht der gymnasialen Oberstufe und des Beruflichen Gymnasiums“ vom 27. Juni 2012 (ABl. NRW. S. 432) wird aufgehoben.
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Dieser Runderlass tritt am 1. August 2023 in Kraft.