Mit Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts im Schuljahr 2012/2013 (§ 132a Schulgesetz NRW) ist die Grundlage für den Schulversuch „Islamkunde“ entfallen, auch faktisch haben die Unterrichtsangebote im Fach Islamkunde nach und nach an Bedeutung verloren. Inzwischen sind die Angebote fast sämtlich ausgelaufen. Für die Aufrechterhaltung des Schulversuchs besteht keine Grundlage mehr, so dass der Runderlass aufgehoben wird. |
Zu BASS 12-05 Nr. 5
Islamkunde;
Aufhebung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 2. Juni 2023 - 2023-01-0005954
Bezug:
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 28. Mai 1999 (ABl. NRW. 1 S. 96)
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Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 28. Mai 1999 (ABl. NRW. 1 S. 96) wird zum 1. August 2023 aufgehoben.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 06/23