Aufhebung des Runderlasses
„Hinweise zur Anwendung des Tarifvertrages über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)“
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 5. Dezember 2022 (ABl. NRW. 12/22)
1
Der Runderlass „Hinweise zur Anwendung des Tarifvertrages über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)“ vom 11. Februar 2016 (ABl. NRW. 03/16 S. 38) wird aufgehoben.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 12/22