Zu BASS 19-32 Nr. 4.2
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung
über die Externenprüfung
zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I
(VVzPO-Externe-S I); Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 06.12.2022 -226-2022-0006768
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 12.05.2008
(BASS 19-32 Nr. 4.2)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Folgende VV 5.1 zu § 5 Absatz 1 wird dem § 5 angefügt:
Einem schriftlichen Antrag gemäß § 5 Absatz 1 ist die Antragstellung über die dafür vorgesehene Verwaltungsleistung gemäß dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen im Serviceportal.NRW gleichgestellt. Dem Antrag ist gemäß § 5 Absatz 2 eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses beizufügen.“
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.