Mit Einführung des Islamischen Religionsunterrichts ist die Grundlage für den Schulversuch „Islamkunde“ entfallen. Entsprechend wurde die Verwaltungsvorschrift 7.4.1 zu § 7 Absatz 4 AO-GS angepasst. |
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (VVzAO-GS); Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 06.12.2022 - 226-2022-0006767
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19.05.2005
(BASS 13-11 Nr. 1.2)
1
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
In der VV 7.4 zu § 7 Absatz 4 werden die Wörter „(einschließlich Islamkunde in der Herkunftssprache)“ gestrichen.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 12/22