Geld oder Stelle – Sekundarstufe I;
Zuwendungen pädagogischen
Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote;
Änderung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
v. 07.12.2022 - 515-71.06.27.14-000016
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008
(BASS 11-02 Nr. 24)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Nummer 5.4.1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Bemessungsgrundlage in Halbtagsschulen:
Pro Halbtagsschule werden pro Schuljahr auf der Grundlage der aktuellen Amtlichen Schuldaten des Vorjahres zur Verfügung gestellt:
a) unter 300 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I: bis zu 19.000 € an Stelle von 0,3 Lehrerstellen,
b) 300 bis 500 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I: bis zu 25.300 € an Stelle von 0,4 Lehrerstellen,
c) 501 bis 700 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I: bis zu 31.600 € an Stelle von 0,5 Lehrerstellen,
d) 701 und mehr Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I: bis zu 38.000 € an Stelle von 0,6 Lehrerstellen."
2. Nummer 9 erhält folgende Fassung: „Diese Regelungen treten zum 01.08.2023 in Kraft und gelten längstens bis zum 31.07.2026.“
ABl. NRW. 12/22