Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG);
Änderung der Anlage 4
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 15.12.2022 - Aktenzeichen 424-6.07.01-151928
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2014
(BASS 20-22 Nr. 8)
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In Anlage 4 des Runderlasses „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57- 60 SchulG) des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlass vom 20. Juli 2022 (ABl. NRW. 09/22) geändert worden ist, wird nach Nummer VIII folgende Nummer eingefügt:
„IX. Geschlechtersensible Bildung
Ziele
Ziel des Angebotes ist es, die Schulen dabei zu unterstützen, Lernprozesse im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz und § 2 Absatz 7 Satz 2 SchulG auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Mit dem Angebot soll erreicht werden, dass Schulen die Entfaltung individueller Potenziale ohne Einschränkung durch geschlechterbezogene Erwartungen stärken und die Entwicklung gleichstellungsorientierter Haltungen und Kompetenzen fördern. Hierzu werden Geschlechteraspekte in schulischen Bereichen analysiert und reflektiert, ohne zu stereotypisieren.
Das Fortbildungsangebot konzentriert sich auf pädagogische Themenstellungen mit besonderer Geschlechterrelevanz. Als Querschnittsaufgabe ist geschlechtersensible Bildung jedoch auch in weiteren Handlungsfeldern von Bedeutung.
Inhalte
Zentrale Aspekte des Angebots sind die Auseinandersetzung mit
- Ziel und Auftrag geschlechtersensibler Bildung,
- Grundzügen wissenschaftlicher Geschlechtertheorien und -forschung,
- Strategien und Dilemmata geschlechtersensibler Bildung,
- Geschlechterunterschieden sowie Aspekten geschlechterbezogener Diskriminierung und Gewalt in relevanten schulischen und außerschulischen Bereichen, möglichen Ursachen und Auswirkungen sowie schulischen Handlungsmöglichkeiten,
- Instrumenten zur nachhaltigen Verankerung geschlechtersensibler Bildung im Unterricht und im Schulleben sowie in der Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Personen und Institutionen.
Das Fortbildungsprogramm umfasst die dargestellten Module, die unabhängig voneinander gebucht werden können. Grundlagen geschlechtersensibler Bildung, aktuelle Forschungsergebnisse sowie Zusammenhänge mit anderen Dimensionen wie zum Beispiel interkulturellen Fragestellungen fließen in alle Module in angemessenem Umfang ein.
Modul 1:
Grundlagen geschlechtersensibler Bildung
- Ziel und Auftrag geschlechtersensibler Bildung
- Zentrale Begrifflichkeiten, Theorien und Herausforderungen der geschlechtersensiblen Bildung
- Reflexion der eigenen professionellen Rolle mit Blick auf Geschlechterfragen
- Implizite und explizite Strategien geschlechtersensibler Bildung
- Geschlecht im Zusammenhang mit anderen Diversitätsmerkmalen (z. B. soziale Herkunft, Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung)
- Geschlechtersensible Schulentwicklung (z. B. Organisationsentwicklung, Schulprogrammarbeit, Schulkultur, unterrichtliche und außerunterrichtliche Bereiche)
- Schulische Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei geschlechterbezogener Diskriminierung und Gewalt (auch in Kooperation mit außerschulischen Institutionen)
Modul 2:
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- Grundlagen zu lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) (zentrale Begrifflichkeiten, wissenschaftliche Hintergründe und gesellschaftliche Rahmenbedingungen)
- Schulische Prävention und Intervention von Diskriminierung im Bereich LSBTIQ*
- Antidiskriminierungsprojekte (z. B. „Schule der Vielfalt“)
Modul 3:
Geschlechtersensibler Fachunterricht
- Geschlechtersensible Planung, Durchführung und Reflexion des Fachunterrichts (Berücksichtigung möglicher Geschlechteraspekte in Lernausgangslagen, geschlechtersensibles Unterrichtsmaterial, geschlechtersensible Methodik und Didaktik)
- Geschlechterthemen als Unterrichtsinhalt
Modul 4:
Geschlechtersensibles Classroom Management
- Geschlechteraspekte im Unterrichtsgeschehen (z. B. im Kontext von Aufgabenverteilung, selbstorganisiertem Lernen, schriftlicher und mündlicher Beteiligung, Unterrichtskultur, Unterrichtsstörungen, Sprache)
- Möglichkeiten zur Organisation des Unterrichtsgeschehens unter besonderer Berücksichtigung von Geschlechteraspekten
- Geschlechteraspekte im Absentismus und schulische Handlungsmöglichkeiten
Modul 5:
Geschlechtersensible Berufliche Orientierung und Lebensorientierung
- Geschlechteraspekte in der (insbesondere auch digitalen) Beruflichen Orientierung sowie schulische Handlungsmöglichkeiten
- Geschlechteraspekte in der weiteren Lebensorientierung in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Ehrenamt, Familie und Lebensweise sowie schulische Handlungsmöglichkeiten
- Individuelle Persönlichkeitsförderung unter besonderer Berücksichtigung möglicher Geschlechteraspekte (z. B. Selbstbewusstsein, Kooperations- und Kritikfähigkeit, Sozialkompetenz, gesellschaftliche und politische Partizipation)
Modul 6:
Geschlechtersensible Medienbildung
- Geschlechterbilder in den Medien sowie schulische Handlungsmöglichkeiten
- Geschlechteraspekte in der Mediennutzung und Medienproduktion sowie schulische Handlungsmöglichkeiten
- Möglichkeiten und Grenzen digitaler Medien zur Förderung von Chancengleichheit
Gestaltung und Durchführung
Zielgruppen sind ganze Kollegien, Teilgruppen eines Kollegiums oder einzelne Mitglieder des Schulpersonals.
Alle Module können schulintern oder schulextern angeboten werden. Bei schulinternen Fortbildungen wird neben der Modulauswahl die Ziel- und Auftragsklärung mit der Schule in einer Vereinbarung (Kontrakt) schriftlich festgehalten. Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Module können unabhängig voneinander gebucht werden. Der Umfang eines Moduls soll zehn Stunden betragen. Wenn fachliche Grundlagen, Forschungsergebnisse, Bezüge zu anderen inhaltlichen Dimensionen oder die bei der Kontraktierung dargelegte schulische Bedarfslage es erforderlich machen, kann der zeitliche Umfang eines Moduls insgesamt bis zu 20 Stunden umfassen. Es finden zwei bis vier Termine statt, die im Sinne einer auf Wirksamkeit angelegten Qualifizierung aufeinander bezogen sind (Input – Transfer – Reflexion/Vertiefung). Die Bezirksregierungen entscheiden darüber, ob die Termine in digitalem oder analogem Format durchgeführt werden.
Bei Modul 3 legen die Bezirksregierungen entsprechend den schulaufsichtlich festgestellten Bedarfen in landesweiter Absprache fest, für welche Fächer oder Fächergruppen Fortbildungen angeboten werden.
Die Fortbildungen werden von Moderierenden durchgeführt, die für diesen Tätigkeitsbereich qualifiziert wurden.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung werden alle Veranstaltungen fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und Herausforderungen wird das Konzept auf Landesebene weiterentwickelt. Hierzu findet mindestens jährlich eine landesweite Reflexion und Abstimmung statt.“
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Dieser Runderlass wird im Amtsblatt veröffentlicht. Er tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 1/23