Richtlinie
über die Förderung von Endgeräten
für Schulen in Nordrhein-Westfalen
im Rahmen des „REACT-EU“; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 18.11.2022 - 71.06.27.19-000062
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021
(BASS 11-02 Nr. 47)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. In Satz 4 der Nummer 7 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Juli 2023“ ersetzt.
2. Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. Sonderausgabe 11/22