Richtlinie über die Förderung von
außerschulischen Bildungs- und
Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur
Reduzierung pandemiebedingter
Benachteiligungen durch individuelle
Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß
§ 15 AO-SF; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 05.10.2022 - 71.06.27.12-000006
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 01.03.2021 (ABl. NRW. 03/21), zuletzt geändert durch RdErl. v. 04.07.2022 (BASS 11-02 Nr. 43)
1.
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Die Nummer 7.1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird „01.03.2022“ durch „1. März 2022“ ersetzt.
b) In Satz 2 wird „01.10.2022“ durch „1. Oktober 2022“ ersetzt.
2. Die Nummer 7.3 wird wie folgt gefasst:
„Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids aufgrund gesonderter Anforderung für den Online-Mittelabruf (vgl. Muster Anlage 4). Gemäß Nummer 1.4 der ANBest-P und ANBest-G ist die Zuwendung alsbaldig (innerhalb von zwei Monaten) zu verbrauchen, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2022.“
3. Die Anlagen 1 bis 4 werden wie folgt geändert:
a) Nach der Bezeichnung der Anlagen 1 bis 4 wird jeweils das folgende Wort fett formatiert: „MUSTER“. Zudem wird „01.03.2022“ durch „1. März 2022“ ersetzt.
b) In Anlage 2 unter Nummer 4 wird in Satz 7 „31.12.2022“ durch „31. Dezember 2022“ ersetzt.
2.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im ABl. NRW in Kraft.
ABl. NRW. 10/22