Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgänge, die zu beruflichen Kenntnissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten und zur
Fachhochschulreife führen
(Anlage C3 APO-BK)
Fachbereiche Gesundheit und Soziales
und Wirtschaft und Verwaltung;
Vorläufige Bildungspläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 30.08.2022 - 71.06.03.05 - 000002 2022-0002279
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage C 3 aufgeführten Bildungsgänge der Fachoberschule werden hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.
Sie treten zum 01.08.2022 rückwirkend in Kraft.
Die vorläufigen Bildungspläne werden im Bildungsportal auf der Seite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Rückwirkend zum 01.08.2022 treten folgende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Gesundheit und Soziales sowie den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung in Kraft:
Fachbereich Gesundheit und Soziales | ||
Heft-Nr. | Bildungsplan | |
40189 | Praktische Philosophie | |
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Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung | |
Heft-Nr. | Bildungsplan |
40170 | Praktische Philosophie |
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Rückwirkend zum 31.07.2022 tritt nachfolgender Kernlehrplan für den Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen sowie den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung auslaufend außer Kraft:
Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen | ||
Heftnr. | Bildungsplan | RdErl.d. MSB |
5017 | Praktische Philosophie | s. BASS 15-21 Nr. 7, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6.5.2008 - 322 (ABl. NRW. S. 295) |
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Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung | ||
Heftnr. | Bildungsplan | RdErl.d. MSB |
5017 | Praktische Philosophie | s. BASS 15-21 Nr. 7, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6.5.2008 - 322 (ABl. NRW. S. 295) |
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ABl. NRW. 09/22